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08.10.2026 · BUNDESTAG

Immobilienverkäufe: Gesetzentwurf in zweiter Beratung

Gesetzentwurf 21/6637, Beschlussempfehlung 21/7081 Buchstabe a; zweite Beratung.

Was die Stimmen bedeuten

Ein Ja unterstützt den konkreten Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Ein Nein lehnt ihn ab. Der Entwurf erhielt keine Mehrheit; damit entfiel die dritte Beratung. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.

Ja
131
Nein
446
Enthaltung
0
Nicht abgestimmt
53

Amtliches Gesamtergebnis vom Abstimmungstag. Die folgende Liste verlinkt ausschließlich derzeitige öffentliche Personenprofile. Fraktionsangaben beziehen sich auf den Abstimmungstag. Quellenprüfung: 10.10.2026.

630 passende aktuelle Profile

Quelle und Aussagegrenzen

1Amtliche Namensliste: Immobilienverkäufe: Gesetzentwurf in zweiter BeratungDeutscher Bundestag · Namentliche Abstimmung+

Ein Ja unterstützt den konkreten Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Ein Nein lehnt ihn ab. Der Entwurf erhielt keine Mehrheit; damit entfiel die dritte Beratung. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe. Namensliste und endgültige Ergebnissummen geprüft. Nicht abgestimmt bezeichnet ausschließlich das Fehlen einer Stimme; Gründe werden nicht unterstellt.

Veröffentlicht
08.10.2026
Geprüft
10.10.2026
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