Gericht bestätigt Huys Ausschluss aus der Parlamentarischen Gesellschaft
Nach einem dts-Bericht wies das Landgericht Berlin Huys Klage gegen ihren Ausschluss aus der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft ab. Der Vereinsvorstand hatte 2024 ihre Teilnahme am Potsdamer Treffen als schwere Schädigung der Vereinsinteressen bewertet.
Huy hatte vor Gericht erklärt, sie habe das Treffen nicht als anstößig empfunden und halte die Correctiv-Berichterstattung für weitgehend falsch. Der Ausschluss betrifft den Verein, nicht ihr Bundestagsmandat.
Die schriftliche Urteilsbegründung war laut Meldung erst für den folgenden Montag angekündigt. Eine Berufung war noch möglich; Rechtskraft wird nicht behauptet. Das Verfahren ist vom separaten Äußerungsstreit gegen Correctiv zu unterscheiden.
Originalberichte und Belege ↓
- Huy bleibt aus der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft ausgeschlossen ↗AD HOC NEWS / dts · 09.10.2026
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.
