Das Landgericht Berlin II untersagte auf Gerrit Huys Klage einzelne Äußerungen in zwei Correctiv-Artikeln über das Potsdamer Treffen von 2023. Dazu gehörte eine ihr zugeschriebene Aussage zum Entzug deutscher Staatsangehörigkeit. Die Entscheidung betraf konkrete Formulierungen, nicht pauschal sämtliche Berichte über das Treffen.
Correctiv widerspricht der gerichtlichen Bewertung und teilte im April mit, Berufung eingelegt zu haben. Das Medium betont, andere Teile seiner Recherche seien nicht Gegenstand dieser Entscheidung gewesen.
Das erstinstanzliche Urteil war laut den geprüften Quellen nicht rechtskräftig. Ein späterer Abschluss des Berufungsverfahrens wurde bei der Recherche für diesen Eintrag nicht belegt.
Originalberichte und Belege ↓
- Landgericht Berlin II zu Huys Unterlassungsklage ↗Berliner Zivilgerichte · 17.03.2026
- Correctivs Darstellung der Verfahren und Berufung ↗Correctiv – eigene Sache · 23.04.2026
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.