Huy: Ausschluss aus der Parlamentarischen Gesellschaft vor Gericht bestätigt
Der Vereinsstreit und das gesonderte Verfahren gegen Correctiv haben unterschiedliche Streitgegenstände.
Vereinsausschluss
Die Parlamentarische Gesellschaft schließt Huy nach dem Potsdamer Treffen aus.
Originalbeleg ↓Gesondertes Äußerungsrechtsverfahren
Das Landgericht untersagt Correctiv einzelne Aussagen; das ist kein Urteil über Huys Mitgliedschaft in der Gesellschaft.
Originalbeleg ↓Correctiv berichtet über Berufung
Die Redaktion erklärt, das Urteil anzufechten.
Originalbeleg ↓Vereinsentscheidung bestätigt
Das Landgericht weist Huys Klage gegen den Ausschluss ab. Huy bestreitet die Vorwürfe und verweist auf ihren Rechtsstreit mit Correctiv.
Originalbeleg ↓Einordnung
Huys Klage gegen den Vereinsausschluss blieb vor dem Landgericht erfolglos.
Grenzen der Recherche
Die amtliche Mitteilung bezeichnet das Urteil als nicht rechtskräftig. Ein späteres Rechtsmittel oder endgültiger Abschluss ist hier nicht belegt. Vereinsmitgliedschaft und Bundestagsmandat sind getrennt.
Originalquellen
1Landgericht Berlin II bestätigt Ausschluss aus der Deutschen Parlamentarischen GesellschaftLandgericht Berlin II · Gerichtsmitteilung+
Amtliche Mitteilung zu Urteil vom 9. Oktober 2026, 88 O 155/25; laut Mitteilung nicht rechtskräftig.
- Veröffentlicht
- 12.10.2026
- Geprüft
- 29.10.2026
2Gericht bestätigt Ausschluss von AfD-Politikerin Huy aus Parlamentarischer Gesellschaftdts Nachrichtenagentur · Journalistischer Originalbericht+
Nachrichtenbericht einschließlich Huys Bestreiten der Vorwürfe und ihres Verweises auf die Auseinandersetzung mit Correctiv gelesen.
- Veröffentlicht
- 09.10.2026
- Geprüft
- 29.10.2026
3Landgericht Berlin II untersagt Correctiv einzelne AussagenLandgericht Berlin II · Gerichtsmitteilung+
Mitteilung zum gesonderten Äußerungsrechtsverfahren 27 O 379/25: konkrete Aussagen in zwei Artikeln; kein Verbot der gesamten Recherche.
- Veröffentlicht
- 17.03.2026
- Geprüft
- 29.10.2026
4Rechtliche Auseinandersetzungen um Geheimplan gegen Deutschland: Eine EinordnungCorrectiv · Stellungnahme einer Prozesspartei+
Stellungnahme der beteiligten Redaktion: Berufung gegen das Berliner Urteil; keine unabhängige gerichtliche Bewertung.
- Veröffentlicht
- 23.04.2026
- Geprüft
- 29.10.2026