Stefan Möller wurde 2004 als Rechtsanwalt tätig und machte sich 2007 in Erfurt selbstständig. Von 2007 bis 2014 arbeitete er zugleich als Syndikus bei Thüringer Energie beziehungsweise E.ON Thüringer Energie. Im September 2014 zog er in den Thüringer Landtag ein. [Beleg]
Amtlicher Grundbestand. Biografische Angaben und veröffentlichte Funktionen werden mit Quellen ausgewiesen. Eine unabhängige Prüfung von Einkommen, Abstimmungen, Lobbybeziehungen und Kontroversen ist noch nicht abgeschlossen.
Stefan Möller verteidigte sein Treffen mit Martin Sellner im Thüringer Landtag als Gespräch und bestritt eine Zusammenarbeit. Die ARD berichtete über Konflikte mit der AfD-Spitze. Ein späterer ZDF-Bericht dokumentierte deren Aufforderung, keine Parteiveranstaltungen mit Sellner durchzuführen. Eine individuelle Sanktion gegen Möller ist damit nicht belegt.
Kontext
Möllers Erklärung und Reaktion der Parteispitze werden gegenübergestellt.
Weiterer Verlauf · geprüft 10.10.2026
Folgestand vom 9. Februar 2026: allgemeine Aufforderung an Verbände und Mitglieder.
Stefan Möller bewertete das Urteil zu Thüringens Corona-Verordnung von 2020 als nur teilweise ausreichend. Das Verfassungsgericht erklärte die ungleiche Behandlung von Fitnessstudios und mehrere Bußgeldvorschriften für nichtig. Die AfD-Fraktion hatte dagegen die gesamte Verordnung angegriffen und verlangte weitergehende politische Aufarbeitung.
Kontext
Die amtliche Gerichtsmitteilung bestätigt zugleich, dass die damalige Ermächtigungsgrundlage ausreichte und die übrigen geprüften Gefahrenabwehrmaßnahmen verfassungsgemäß waren.
Weiterer Verlauf · geprüft 10.10.2026
Das Urteil vom 28. Februar 2024 war ein begrenzter Erfolg der Normenkontrolle. Es erklärte weder sämtliche Corona-Maßnahmen für rechtswidrig noch begründet es eine pauschale Erstattung aller damaligen Bußgelder.
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.
Fundstellensuche: 10.10.2026. Die Auswahl wird ergänzt; sie ist kein vollständiges Pressearchiv und keine Bewertung der Person.
AKTUELLER AMTSBESTAND
Aktuelle Ämter
Mitglied des Deutschen Bundestages Deutscher Bundestag · Amtsabgleich 10.10.2026 · Amtlicher Nachweis ↓
RECHERCHIERTE BEREICHE
Tätigkeiten und Interessen
Veröffentlichte Tätigkeiten & Interessen
AMTLICHE ANGABEN ERFASST
Pflichtangaben aus der Bundestagsbiografie. Die Nennung einer Tätigkeit belegt keinen Interessenkonflikt; eine leere Liste belegt keine Abwesenheit von Interessen.
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag · 2 Einträge
Thüringer Energie AG, Erfurt, Unternehmensjurist, Rückkehrrecht, Kündigungsschutz
Rechtsanwalt, Erfurt
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat · 1 Einträge
Rechtsanwalt, Erfurt
Funktionen in Unternehmen · 2 Einträge
SWE Energie GmbH, Erfurt, Mitglied des Aufsichtsrates 2025: 3.600,00 EUR, Brutto
Thüringer Zukunftskontor GmbH, Schmalkalden, Mitglied des Aufsichtsrates
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts · 2 Einträge
Sparkasse Mittelthüringen, Erfurt, Mitglied des Verbandsrates
Stadt Erfurt, Erfurt, Mitglied des Stadtrates monatlich, 644,70 EUR, Brutto (01.04. bis 31.07.2025); monatlich, 649,80 EUR, Brutto (01.08. 2025 bis 31.01.2026); monatlich, 360,51 EUR, Brutto (ab 01.02.2026); monatlich, 349,80 EUR, Brutto (01.03. bis 31.07.2026); monatlich, 353,90 EUR, Brutto (ab 01.08.2026) zuzüglich Summe unregelmäßiger Zahlungen 2025: 480,00 EUR, Brutto zuzüglich Summe unregelmäßiger Zahlungen 2026: 330,00 EUR, Brutto Fraktionsvorsitzender (bis 01.02.2026)
Quellenauszug aus den veröffentlichten Angaben. Die vollständige Erklärung einschließlich Aktualisierungen und Erläuterungen steht beim Bundestag.
Ausgewählte Lebenslaufangaben wurden redaktionell zusammengefasst. Grundlage sind amtliche Selbstdarstellungen; eine unabhängige Prüfung aller Angaben steht aus.
Die Datierung einer parlamentarischen Geschäftsführerfunktion ab Januar 2014 widerspricht dem erst für September genannten Landtagseinzug und wird nicht übernommen. Ein Ende des Landtagsmandats fehlt.
Einkommen und Beteiligungen im Zusammenhang, konkrete Abstimmungen, dokumentierte Einflussnahme sowie öffentliche Kontroversen sind noch nicht vollständig einzeln untersucht.
Ein Ja unterstützt die Ablehnung des Reformantrags. Ein Nein richtet sich gegen diese Ablehnung. „Nicht abgestimmt“ beschreibt die fehlende Stimmabgabe; der Grund geht daraus nicht hervor.
Ein Ja unterstützt die Ablehnung des konkreten Reformantrags. Ein Nein richtet sich gegen dessen Ablehnung; daraus folgt keine Zustimmung zu jeder denkbaren Alternative. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja unterstützt die Ablehnung des konkreten Reformantrags. Ein Nein richtet sich gegen dessen Ablehnung; daraus folgt keine Zustimmung zu jeder denkbaren Alternative. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja unterstützt die Ablehnung des konkreten Reformantrags. Ein Nein richtet sich gegen dessen Ablehnung; daraus folgt keine Zustimmung zu jeder denkbaren Alternative. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja unterstützt den konkreten Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Ein Nein lehnt ihn ab. Der Entwurf erhielt keine Mehrheit; damit entfiel die dritte Beratung. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja unterstützt den konkreten Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Ein Nein lehnt ihn ab. Der Entwurf erhielt keine Mehrheit; damit entfiel die dritte Beratung. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja unterstützt den konkreten Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Ein Nein lehnt ihn ab. Der Entwurf erhielt keine Mehrheit; damit entfiel die dritte Beratung. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja unterstützt die Änderung des Monitoring-Antrags, ein Nein lehnt diese Änderung ab. Das ist eine gesonderte Abstimmung vor der Entscheidung über den gesamten Antrag. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja unterstützt den geänderten Antrag zur Untersuchung der Folgen von Pränataltests und zur Einrichtung eines Gremiums. Es ist keine Abstimmung über ein generelles Verbot der Tests. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja stimmt dem Rentenpaket in der Schlussabstimmung zu; ein Nein lehnt es ab. Enthaltung ist eine eigene Stimmabgabe und wird nicht als Zustimmung gezählt. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Das Aufnahmedatum und der aktuelle Amtsstand können voneinander abweichen.
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QUELLEN
Originalquellen
Selbstauskünfte, Pflichtangaben und weitere Originaldokumente mit jeweils eigener Aussagekraft. Das Prüfdatum ist keine Garantie fortdauernder Aktualität.
1Aktueller Mitgliederbestand des Deutschen BundestagesDeutscher Bundestag · Amtlicher Amtsnachweis+
Amtliche Quelle zur aktuellen Besetzung. Der Abruf belegt den Quellenstand, keine unabhängige Untersuchung.
3Deutscher Bundestag – Stefan MöllerDeutscher Bundestag · Amtliche Biografie+
Amtlich veröffentlichte Selbstauskunft; ausgewählte Bildungs- und Berufsangaben, keine unabhängige Vollprüfung. Historische Funktionen belegen keine heutige Fortdauer.