POLITISCHES MAGAZINNachrichten vom 10.10.2026 ↗
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Möller reagierte auf Teilerfolg bei Thüringer Corona-Normenkontrolle

Verfahren
Stefan Möller ↗

Stefan Möller bewertete das Urteil zu Thüringens Corona-Verordnung von 2020 als nur teilweise ausreichend. Das Verfassungsgericht erklärte die ungleiche Behandlung von Fitnessstudios und mehrere Bußgeldvorschriften für nichtig. Die AfD-Fraktion hatte dagegen die gesamte Verordnung angegriffen und verlangte weitergehende politische Aufarbeitung.

Kontext

Die amtliche Gerichtsmitteilung bestätigt zugleich, dass die damalige Ermächtigungsgrundlage ausreichte und die übrigen geprüften Gefahrenabwehrmaßnahmen verfassungsgemäß waren.

Weiterer Verlauf · geprüft 10.10.2026

Das Urteil vom 28. Februar 2024 war ein begrenzter Erfolg der Normenkontrolle. Es erklärte weder sämtliche Corona-Maßnahmen für rechtswidrig noch begründet es eine pauschale Erstattung aller damaligen Bußgelder.

Originalberichte und Belege ↓

Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.

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