Stefan Möller bewertete das Urteil zu Thüringens Corona-Verordnung von 2020 als nur teilweise ausreichend. Das Verfassungsgericht erklärte die ungleiche Behandlung von Fitnessstudios und mehrere Bußgeldvorschriften für nichtig. Die AfD-Fraktion hatte dagegen die gesamte Verordnung angegriffen und verlangte weitergehende politische Aufarbeitung.
Die amtliche Gerichtsmitteilung bestätigt zugleich, dass die damalige Ermächtigungsgrundlage ausreichte und die übrigen geprüften Gefahrenabwehrmaßnahmen verfassungsgemäß waren.
Das Urteil vom 28. Februar 2024 war ein begrenzter Erfolg der Normenkontrolle. Es erklärte weder sämtliche Corona-Maßnahmen für rechtswidrig noch begründet es eine pauschale Erstattung aller damaligen Bußgelder.
Originalberichte und Belege ↓
- Möller zum Corona-Urteil ↗AfD-Fraktion Thüringen · 28.02.2024
- Medieninformation zu VerfGH 110/20 ↗Thüringer Verfassungsgerichtshof · 28.02.2024
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.