Hess kritisiert Tierarztkosten – Regierung verweist auf EU-Steuerrecht
Nicole Hess kritisierte, dass die Bundesregierung steuerliche Entlastungen bei Tierarztkosten aus ihrer Sicht nicht ausreichend prüfe. Sie bemängelte insbesondere fehlende genaue Daten zur Belastung von Tierheimen und privaten Tierhaltern.
Die zugrunde liegende Regierungsantwort erläutert, dass das EU-Recht einen ermäßigten Umsatzsteuersatz für tierärztliche Behandlungen nicht vorsehe. Eine nationale Prüfung solcher Steuererleichterungen habe deshalb nicht stattgefunden.
Die Regierung verwies zugleich auf eine laufende Untersuchung zur tierärztlichen Gebührenordnung. Deren Ergebnisse lagen in der Antwort noch nicht vor. Die Quellen belegen den politischen Streit, keine bereits beschlossene Entlastung.
Originalberichte und Belege ↓
- Hess zu Tierarztkosten und Tierschutz ↗AfD-Bundestagsfraktion · 18.09.2026
- Regierungsantwort zu Tierarztkosten, Drucksache 21/7565 ↗Deutscher Bundestag / Bundesregierung · 11.08.2026
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.
