Lukas Krieger arbeitete ab 2017 als angestellter Rechtsanwalt im Gesellschafts- und Steuerrecht. 2023 eröffnete er eine eigene Kanzlei und übernahm zusätzlich juristische und Projektmanagementaufgaben in einem Familienunternehmen. Zuvor engagierte er sich in leitenden Funktionen der Schüler Union und Jungen Union. [Beleg]
Amtlicher Grundbestand. Biografische Angaben und veröffentlichte Funktionen werden mit Quellen ausgewiesen. Eine unabhängige Prüfung von Einkommen, Abstimmungen, Lobbybeziehungen und Kontroversen ist noch nicht abgeschlossen.
Jurastudium an der FU Berlin mit erstem Staatsexamen 2014; zweites Staatsexamen 2017; berufsbegleitender LL.M. in Unternehmens- und Steuerrecht in Potsdam 2022. [Beleg]
Einkommen & Interessen
Noch nicht vollständig recherchiert. Einzelne veröffentlichte Angaben können unter „Verbindungen“ stehen; sie ergeben kein Gesamteinkommen.
PRESSE & ARCHIV
Berichte und öffentliche Vorgänge
Aktuelle und ältere Berichte über Lukas Krieger. Kritik, dokumentierte Ergebnisse und spätere Entwicklungen werden im Zusammenhang dargestellt.
Lukas Krieger vertrat die CDU bei der Vorstellung des Wahl-O-Mat zur Berliner Abgeordnetenhauswahl. Die taz beschrieb das politische Bildungsangebot und diskutierte zugleich seine Zugänglichkeit und sprachlichen Grenzen. Der Bericht belegt Kriegers Teilnahme an der Präsentation, aber keine Urheberschaft am Instrument.
Kontext
Regionalbericht zur politischen Bildung.
Weiterer Verlauf · geprüft 10.10.2026
Teilnahme ist keine eigenständige Entwicklung des Wahl-O-Mat.
Sophie-Charlotte Schönberger kritisierte im BZPP-Blog die Bestellung von Lukas Krieger zum kommissarischen Generalsekretär der Berliner CDU. Nach ihrer Auslegung müsse der Parteitag das Amt besetzen. Die Entscheidung des Landesvorstands widerspreche dem Parteiengesetz, sofern Krieger tatsächlich die Vorstandsfunktion übernehme und nicht nur symbolisch nach außen auftrete.
Kontext
Die veröffentlichte Parteierklärung meldete einen einstimmigen Vorstandsbeschluss nach Ottilie Kleins Rücktritt. Evers begründete den Führungswechsel mit dem anstehenden Wahlkampf; eine konkrete Erwiderung auf Schönbergers Rechtskritik liegt hier nicht vor.
Weiterer Verlauf · geprüft 10.10.2026
Am 8. Oktober wurde Krieger in einer CDU-Mitteilung weiterhin als Generalsekretär bezeichnet. Ein gerichtlicher Entscheid oder eine zwischenzeitliche Wahl durch den Parteitag wurde nicht belegt. Die Rechtsbewertung bleibt als wissenschaftliche Kritik gekennzeichnet.
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.
Fundstellensuche: 10.10.2026. Die Auswahl wird ergänzt; sie ist kein vollständiges Pressearchiv und keine Bewertung der Person.
AKTUELLER AMTSBESTAND
Aktuelle Ämter
Mitglied des Deutschen Bundestages Deutscher Bundestag · Amtsabgleich 10.10.2026 · Amtlicher Nachweis ↓
RECHERCHIERTE BEREICHE
Tätigkeiten und Interessen
Veröffentlichte Tätigkeiten & Interessen
AMTLICHE ANGABEN ERFASST
Pflichtangaben aus der Bundestagsbiografie. Die Nennung einer Tätigkeit belegt keinen Interessenkonflikt; eine leere Liste belegt keine Abwesenheit von Interessen.
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag · 2 Einträge
Ausgewählte Lebenslaufangaben wurden redaktionell zusammengefasst. Grundlage sind amtliche Selbstdarstellungen; eine unabhängige Prüfung aller Angaben steht aus.
Einkommen und Beteiligungen im Zusammenhang, konkrete Abstimmungen, dokumentierte Einflussnahme sowie öffentliche Kontroversen sind noch nicht vollständig einzeln untersucht.
Ein Ja unterstützt die Ablehnung des Reformantrags. Ein Nein richtet sich gegen diese Ablehnung. „Nicht abgestimmt“ beschreibt die fehlende Stimmabgabe; der Grund geht daraus nicht hervor.
Ein Ja unterstützt die Ablehnung des konkreten Reformantrags. Ein Nein richtet sich gegen dessen Ablehnung; daraus folgt keine Zustimmung zu jeder denkbaren Alternative. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja unterstützt die Ablehnung des konkreten Reformantrags. Ein Nein richtet sich gegen dessen Ablehnung; daraus folgt keine Zustimmung zu jeder denkbaren Alternative. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja unterstützt die Ablehnung des konkreten Reformantrags. Ein Nein richtet sich gegen dessen Ablehnung; daraus folgt keine Zustimmung zu jeder denkbaren Alternative. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja unterstützt den konkreten Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Ein Nein lehnt ihn ab. Der Entwurf erhielt keine Mehrheit; damit entfiel die dritte Beratung. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja unterstützt den konkreten Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Ein Nein lehnt ihn ab. Der Entwurf erhielt keine Mehrheit; damit entfiel die dritte Beratung. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja unterstützt den konkreten Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Ein Nein lehnt ihn ab. Der Entwurf erhielt keine Mehrheit; damit entfiel die dritte Beratung. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja unterstützt die Änderung des Monitoring-Antrags, ein Nein lehnt diese Änderung ab. Das ist eine gesonderte Abstimmung vor der Entscheidung über den gesamten Antrag. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja unterstützt den geänderten Antrag zur Untersuchung der Folgen von Pränataltests und zur Einrichtung eines Gremiums. Es ist keine Abstimmung über ein generelles Verbot der Tests. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja stimmt dem Rentenpaket in der Schlussabstimmung zu; ein Nein lehnt es ab. Enthaltung ist eine eigene Stimmabgabe und wird nicht als Zustimmung gezählt. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Das Aufnahmedatum und der aktuelle Amtsstand können voneinander abweichen.
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QUELLEN
Originalquellen
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1Aktueller Mitgliederbestand des Deutschen BundestagesDeutscher Bundestag · Amtlicher Amtsnachweis+
Amtliche Quelle zur aktuellen Besetzung. Der Abruf belegt den Quellenstand, keine unabhängige Untersuchung.
Amtlich veröffentlichte Selbstauskunft; ausgewählte Bildungs- und Berufsangaben, keine unabhängige Vollprüfung. Historische Funktionen belegen keine heutige Fortdauer.