Bundestag weist Gottschalks Einspruch gegen Ordnungsruf zurück
Der Bundestag lehnte Kay Gottschalks Einspruch gegen einen Ordnungsruf ab. Gottschalk hatte der sitzungsleitenden Vizepräsidentin nach einem Hinweis auf seine abgelaufene Redezeit Versagen vorgeworfen.
Die AfD unterstützte seinen Einspruch; die übrige Mehrheit wies ihn zurück.
Damit blieb der parlamentarische Ordnungsruf bestehen. Es handelte sich nicht um eine strafrechtliche Sanktion.
Originalberichte und Belege ↓
- Originalbericht: Bundestag weist Gottschalks Einspruch gegen Ordnungsruf zurück ↗Deutscher Bundestag · 15.12.2023
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.
