Der Bundestag lehnte Kay Gottschalks Einspruch gegen einen Ordnungsruf ab. Gottschalk hatte der sitzungsleitenden Vizepräsidentin nach einem Hinweis auf seine abgelaufene Redezeit Versagen vorgeworfen.
Kontext
Die AfD unterstützte seinen Einspruch; die übrige Mehrheit wies ihn zurück.
Weiterer Verlauf · geprüft 10.10.2026
Damit blieb der parlamentarische Ordnungsruf bestehen. Es handelte sich nicht um eine strafrechtliche Sanktion.
Originalberichte und Belege ↓
- Originalbericht: Bundestag weist Gottschalks Einspruch gegen Ordnungsruf zurück ↗Deutscher Bundestag · 15.12.2023
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.