Günter Krings arbeitete wissenschaftlich am Institut für Staatsrecht in Köln und als Rechtsanwalt in Mönchengladbach. Seit 2002 gehört er dem Bundestag an. Von 2013 bis 2021 war er parlamentarischer Staatssekretär im Innenministerium; währenddessen ruhte seine Anwaltszulassung. [Beleg]
Amtlicher Grundbestand. Biografische Angaben und veröffentlichte Funktionen werden mit Quellen ausgewiesen. Eine unabhängige Prüfung von Einkommen, Abstimmungen, Lobbybeziehungen und Kontroversen ist noch nicht abgeschlossen.
Erste juristische Staatsprüfung 1994, LL.M. an der Temple University 1995, zweite Staatsprüfung 1997 und juristische Promotion in Köln 2002; Honorarprofessur seit 2010. [Beleg]
Einkommen & Interessen
Noch nicht vollständig recherchiert. Einzelne veröffentlichte Angaben können unter „Verbindungen“ stehen; sie ergeben kein Gesamteinkommen.
PRESSE & ARCHIV
Berichte und öffentliche Vorgänge
Aktuelle und ältere Berichte über Günter Krings. Kritik, dokumentierte Ergebnisse und spätere Entwicklungen werden im Zusammenhang dargestellt.
Günter Krings setzte sich bei der Wahl zum Vorsitz der Konrad-Adenauer-Stiftung nicht durch. Gewählt wurde Annegret Kramp-Karrenbauer. Die ARD analysierte das Ergebnis auch als Rückschlag für Friedrich Merz, der Krings unterstützt hatte, und schilderte Vorbehalte gegen die Verbindung von aktivem Bundestagsmandat und Stiftungsvorsitz.
Kontext
Wahlergebnis und journalistische Einordnung sind getrennt.
Günter Krings unterstützte 2024 die zügige Absicherung der Struktur des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz. In der tagesschau verwies der rechtspolitische Sprecher der Union auf bislang knappe Verfassungsregeln. Die Reform sollte verhindern, dass einfache Mehrheiten etwa Richterzahl oder Amtszeiten zur politischen Einflussnahme verändern.
Kontext
Das Vorhaben wurde gemeinsam von SPD, Union, Grünen, FDP und Stefan Seidler eingebracht. Der Bundestag nahm die Grundgesetzänderung mit 600 Ja- und 69 Nein-Stimmen an.
Weiterer Verlauf · geprüft 10.10.2026
Auch der Bundesrat stimmte am 20. Dezember zu. Belegt ist ein parteiübergreifender Gesetzesbeschluss; eine alleinige Durchsetzung durch Krings oder ein vollständiger Ausschluss künftiger Einflussversuche folgt daraus nicht.
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.
Fundstellensuche: 10.10.2026. Die Auswahl wird ergänzt; sie ist kein vollständiges Pressearchiv und keine Bewertung der Person.
AKTUELLER AMTSBESTAND
Aktuelle Ämter
Mitglied des Deutschen Bundestages Deutscher Bundestag · Amtsabgleich 10.10.2026 · Amtlicher Nachweis ↓
RECHERCHIERTE BEREICHE
Tätigkeiten und Interessen
Veröffentlichte Tätigkeiten & Interessen
AMTLICHE ANGABEN ERFASST
Pflichtangaben aus der Bundestagsbiografie. Die Nennung einer Tätigkeit belegt keinen Interessenkonflikt; eine leere Liste belegt keine Abwesenheit von Interessen.
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag · 1 Einträge
Rechtsanwalt, selbstständig, Mönchengladbach
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat · 2 Einträge
Ausgewählte Lebenslaufangaben wurden redaktionell zusammengefasst. Grundlage sind amtliche Selbstdarstellungen; eine unabhängige Prüfung aller Angaben steht aus.
Einkommen und Beteiligungen im Zusammenhang, konkrete Abstimmungen, dokumentierte Einflussnahme sowie öffentliche Kontroversen sind noch nicht vollständig einzeln untersucht.
DIE ZEITACHSE
Bisher erfasste Stationen
Universität Köln
Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Staatsrecht bis 2002.
Ein Ja unterstützt die Ablehnung des Reformantrags. Ein Nein richtet sich gegen diese Ablehnung. „Nicht abgestimmt“ beschreibt die fehlende Stimmabgabe; der Grund geht daraus nicht hervor.
Ein Ja unterstützt die Ablehnung des konkreten Reformantrags. Ein Nein richtet sich gegen dessen Ablehnung; daraus folgt keine Zustimmung zu jeder denkbaren Alternative. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja unterstützt die Ablehnung des konkreten Reformantrags. Ein Nein richtet sich gegen dessen Ablehnung; daraus folgt keine Zustimmung zu jeder denkbaren Alternative. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja unterstützt die Ablehnung des konkreten Reformantrags. Ein Nein richtet sich gegen dessen Ablehnung; daraus folgt keine Zustimmung zu jeder denkbaren Alternative. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja unterstützt den konkreten Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Ein Nein lehnt ihn ab. Der Entwurf erhielt keine Mehrheit; damit entfiel die dritte Beratung. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja unterstützt den konkreten Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Ein Nein lehnt ihn ab. Der Entwurf erhielt keine Mehrheit; damit entfiel die dritte Beratung. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja unterstützt den konkreten Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Ein Nein lehnt ihn ab. Der Entwurf erhielt keine Mehrheit; damit entfiel die dritte Beratung. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja unterstützt die Änderung des Monitoring-Antrags, ein Nein lehnt diese Änderung ab. Das ist eine gesonderte Abstimmung vor der Entscheidung über den gesamten Antrag. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja unterstützt den geänderten Antrag zur Untersuchung der Folgen von Pränataltests und zur Einrichtung eines Gremiums. Es ist keine Abstimmung über ein generelles Verbot der Tests. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja stimmt dem Rentenpaket in der Schlussabstimmung zu; ein Nein lehnt es ab. Enthaltung ist eine eigene Stimmabgabe und wird nicht als Zustimmung gezählt. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
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QUELLEN
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