Günter Krings unterstützte 2024 die zügige Absicherung der Struktur des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz. In der tagesschau verwies der rechtspolitische Sprecher der Union auf bislang knappe Verfassungsregeln. Die Reform sollte verhindern, dass einfache Mehrheiten etwa Richterzahl oder Amtszeiten zur politischen Einflussnahme verändern.
Das Vorhaben wurde gemeinsam von SPD, Union, Grünen, FDP und Stefan Seidler eingebracht. Der Bundestag nahm die Grundgesetzänderung mit 600 Ja- und 69 Nein-Stimmen an.
Auch der Bundesrat stimmte am 20. Dezember zu. Belegt ist ein parteiübergreifender Gesetzesbeschluss; eine alleinige Durchsetzung durch Krings oder ein vollständiger Ausschluss künftiger Einflussversuche folgt daraus nicht.
Originalberichte und Belege ↓
- Debatte über den Schutz des Bundesverfassungsgerichts ↗tagesschau · 19.12.2024
- Abstimmung über Artikel 93 und 94 des Grundgesetzes ↗Deutscher Bundestag · 19.12.2024
- Zustimmung zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichts ↗Land Baden-Württemberg · 20.12.2024
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.