Gregor Gysi arbeitet seit 1971 als Rechtsanwalt. Er führte die PDS und deren parlamentarische Vertretung. Nach einem ersten Bundestagsmandat und einer kurzen Tätigkeit in der Berliner Landesregierung kehrte er 2005 in den Bundestag zurück. Bis 2015 leitete er dort die Fraktion der PDS beziehungsweise der Linken. [Beleg]
Amtlicher Grundbestand. Biografische Angaben und veröffentlichte Funktionen werden mit Quellen ausgewiesen. Eine unabhängige Prüfung von Einkommen, Abstimmungen, Lobbybeziehungen und Kontroversen ist noch nicht abgeschlossen.
Gregor Gysi eröffnete als Alterspräsident den neu gewählten Bundestag. In seiner Ansprache verurteilte er Russlands Krieg gegen die Ukraine und mahnte Respekt zwischen Befürwortern militärischer Abschreckung und stärkerer Diplomatie an.
Kontext
Die veröffentlichte Ansprache dokumentiert seine politischen Auffassungen bei der konstituierenden Sitzung.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft stellte ihre Ermittlungen gegen Gregor Gysi wegen des Verdachts einer falschen eidesstattlichen Versicherung mangels Beweisen ein. Seine Erklärung, als DDR-Anwalt nicht wissentlich über Mandanten oder Dritte an die Stasi berichtet zu haben, ließ sich nach Angaben der Behörde nicht widerlegen.
Kontext
Belastende Unterlagen enthielten nach der Bewertung der Staatsanwaltschaft Widersprüche. Auch Zeugen und zusätzlich ausgewertete Aufzeichnungen ermöglichten keinen Tatnachweis.
Weiterer Verlauf · geprüft 10.10.2026
Dokumentiert ist die Einstellung dieses Verfahrens im Juni 2016. Sie darf weder als Verurteilung noch als abschließende historische Gesamtbewertung seiner DDR-Tätigkeit dargestellt werden.
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.
Fundstellensuche: 10.10.2026. Die Auswahl wird ergänzt; sie ist kein vollständiges Pressearchiv und keine Bewertung der Person.
AKTUELLER AMTSBESTAND
Aktuelle Ämter
Mitglied des Deutschen Bundestages Deutscher Bundestag · Amtsabgleich 10.10.2026 · Amtlicher Nachweis ↓
RECHERCHIERTE BEREICHE
Tätigkeiten und Interessen
Veröffentlichte Tätigkeiten & Interessen
AMTLICHE ANGABEN ERFASST
Pflichtangaben aus der Bundestagsbiografie. Die Nennung einer Tätigkeit belegt keinen Interessenkonflikt; eine leere Liste belegt keine Abwesenheit von Interessen.
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag · 1 Einträge
Rechtsanwalt und Publizist, Berlin
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat · 26 Einträge
Vortragstätigkeiten Alexianer GmbH, Münster, Symposium, 2026 „Fürchtet euch nicht“ an der Katholischen Akademie in Berlin, 2.500,00 EUR, Brutto
Vortragstätigkeiten AOS Augenoptiker Service GmbH, Dortmund, Vortrag, 2025 (beim Verbandstag der Augenoptiker und Optometristen in Dortmund), 5.000,00 EUR, Brutto
Vortragstätigkeiten ART 28 GmbH & Co. KG, Berlin, Gespräch, 2025 (mit Maren Kroymann in Tübingen), 2.000,00 EUR, Brutto Gespräch, 2025 (mit Olli Dittrich in Berlin), 2.000,00 EUR, Brutto Moderation, 2025 (mit Harald Schmitt in Tübingen), 2.000,00 EUR, Brutto Moderation, 2025 (mit Bernd Stelter in Köln), 2.000,00 EUR, Brutto Moderation, 2025 (mit Margot Käßmann in Tübingen), 2.000,00 EUR, Brutto Moderation, 2026 (mit Kai Diekmann in Tübingen), 2.000,00 EUR, Brutto Moderation, 2026 (mit Pater Anselm Grün in Tübingen), 2.000,00 EUR, Brutto
Vortragstätigkeiten AS Event GmbH, Thale, Gespräch, 2026 mit Hans-Dieter Schütt in Quedlinburg, 1.200,00 EUR, Brutto
Vortragstätigkeiten Bergson GmbH, München, Gespräch, 2025 mit Personen der Zeitgeschichte im Bergson Kunstkraftwerk, 3.109,90 EUR, Brutto
Quellenauszug aus den veröffentlichten Angaben. Die vollständige Erklärung einschließlich Aktualisierungen und Erläuterungen steht beim Bundestag.
Ausgewählte Lebenslaufangaben wurden redaktionell zusammengefasst. Grundlage sind amtliche Selbstdarstellungen; eine unabhängige Prüfung aller Angaben steht aus.
Einkommen und Beteiligungen im Zusammenhang, konkrete Abstimmungen, dokumentierte Einflussnahme sowie öffentliche Kontroversen sind noch nicht vollständig einzeln untersucht.
Ein Ja unterstützt die Ablehnung des Reformantrags. Ein Nein richtet sich gegen diese Ablehnung. „Nicht abgestimmt“ beschreibt die fehlende Stimmabgabe; der Grund geht daraus nicht hervor.
Ein Ja unterstützt die Ablehnung des konkreten Reformantrags. Ein Nein richtet sich gegen dessen Ablehnung; daraus folgt keine Zustimmung zu jeder denkbaren Alternative. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja unterstützt die Ablehnung des konkreten Reformantrags. Ein Nein richtet sich gegen dessen Ablehnung; daraus folgt keine Zustimmung zu jeder denkbaren Alternative. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja unterstützt die Ablehnung des konkreten Reformantrags. Ein Nein richtet sich gegen dessen Ablehnung; daraus folgt keine Zustimmung zu jeder denkbaren Alternative. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja unterstützt den konkreten Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Ein Nein lehnt ihn ab. Der Entwurf erhielt keine Mehrheit; damit entfiel die dritte Beratung. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja unterstützt den konkreten Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Ein Nein lehnt ihn ab. Der Entwurf erhielt keine Mehrheit; damit entfiel die dritte Beratung. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja unterstützt den konkreten Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Ein Nein lehnt ihn ab. Der Entwurf erhielt keine Mehrheit; damit entfiel die dritte Beratung. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja unterstützt die Änderung des Monitoring-Antrags, ein Nein lehnt diese Änderung ab. Das ist eine gesonderte Abstimmung vor der Entscheidung über den gesamten Antrag. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja unterstützt den geänderten Antrag zur Untersuchung der Folgen von Pränataltests und zur Einrichtung eines Gremiums. Es ist keine Abstimmung über ein generelles Verbot der Tests. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja stimmt dem Rentenpaket in der Schlussabstimmung zu; ein Nein lehnt es ab. Enthaltung ist eine eigene Stimmabgabe und wird nicht als Zustimmung gezählt. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
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QUELLEN
Originalquellen
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1Aktueller Mitgliederbestand des Deutschen BundestagesDeutscher Bundestag · Amtlicher Amtsnachweis+
Amtliche Quelle zur aktuellen Besetzung. Der Abruf belegt den Quellenstand, keine unabhängige Untersuchung.
3Deutscher Bundestag – Gregor GysiDeutscher Bundestag · Amtliche Biografie+
Amtlich veröffentlichte Selbstauskunft; ausgewählte Lebenslaufangaben, keine unabhängige Vollprüfung. Historische Funktionen belegen keine heutige Fortdauer.