Die Hamburger Staatsanwaltschaft stellte ihre Ermittlungen gegen Gregor Gysi wegen des Verdachts einer falschen eidesstattlichen Versicherung mangels Beweisen ein. Seine Erklärung, als DDR-Anwalt nicht wissentlich über Mandanten oder Dritte an die Stasi berichtet zu haben, ließ sich nach Angaben der Behörde nicht widerlegen.
Belastende Unterlagen enthielten nach der Bewertung der Staatsanwaltschaft Widersprüche. Auch Zeugen und zusätzlich ausgewertete Aufzeichnungen ermöglichten keinen Tatnachweis.
Dokumentiert ist die Einstellung dieses Verfahrens im Juni 2016. Sie darf weder als Verurteilung noch als abschließende historische Gesamtbewertung seiner DDR-Tätigkeit dargestellt werden.
Originalberichte und Belege ↓
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.