Streit um Ausschussvorsitze: Bollmanns Kritik von 2022 und das Urteil von 2024
Gereon Bollmann kritisierte im Juni 2022 die Ablehnung eines Eilantrags seiner Fraktion zu Ausschussvorsitzen. Er behauptete, der AfD würden zustehende Ämter aus politischen Gründen verweigert, und stellte die Unabhängigkeit des Gerichts infrage.
Im Hauptsacheverfahren entschied das Bundesverfassungsgericht am 18. September 2024 einstimmig: Die angegriffenen Wahlen beziehungsweise die Abwahl verletzten das Gleichbehandlungsrecht der Fraktion nicht. Die Verfahren betrafen parlamentarische Funktionsämter.
Die Organklagen blieben erfolglos. Bollmanns frühere Kritik ist eine politische Bewertung; eine gerichtliche Feststellung parteipolitischer Abhängigkeit folgt daraus nicht.
Originalberichte und Belege ↓
- Bollmann kritisiert Entscheidung zum Eilantrag ↗Gereon Bollmann MdB · 23.06.2022
- Erfolglose Organklagen wegen Wahl und Abwahl von Ausschussvorsitzenden ↗Bundesverfassungsgericht · 18.09.2024
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.
