POLITISCHES MAGAZINNachrichten vom 10.10.2026 ↗
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Streit um Ausschussvorsitze: Bollmanns Kritik von 2022 und das Urteil von 2024

Verfahren
Gereon Bollmann ↗

Gereon Bollmann kritisierte im Juni 2022 die Ablehnung eines Eilantrags seiner Fraktion zu Ausschussvorsitzen. Er behauptete, der AfD würden zustehende Ämter aus politischen Gründen verweigert, und stellte die Unabhängigkeit des Gerichts infrage.

Kontext

Im Hauptsacheverfahren entschied das Bundesverfassungsgericht am 18. September 2024 einstimmig: Die angegriffenen Wahlen beziehungsweise die Abwahl verletzten das Gleichbehandlungsrecht der Fraktion nicht. Die Verfahren betrafen parlamentarische Funktionsämter.

Weiterer Verlauf · geprüft 10.10.2026

Die Organklagen blieben erfolglos. Bollmanns frühere Kritik ist eine politische Bewertung; eine gerichtliche Feststellung parteipolitischer Abhängigkeit folgt daraus nicht.

Originalberichte und Belege ↓

Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.

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