Der Bundestag hat am 8. Oktober 2026 einen Antrag der Grünen zur sogenannten 300-Wohneinheiten-Regelung abgelehnt. Das endgültige Ergebnis lautet: 445 Stimmen für die Ablehnungsempfehlung des Finanzausschusses, 132 dagegen und eine Enthaltung. Entscheidend ist die Richtung der Abstimmung: Ein Ja galt hier der Ablehnung des Reformantrags. [1][2]

Damit wurde weder eine neue Steuerbefreiung beschlossen noch die Erbschaftsteuer insgesamt neu geregelt. Zur Entscheidung stand eine Aufforderung an die Bundesregierung, eine bestimmte Begünstigung großer Wohnungsbestände zu beenden. [2][3]

Was die Grünen ändern wollten

Der Antrag vom 3. März 2026 verlangt zwei Schritte: Zunächst sollten die Grundsätze eines Bundesfinanzhof-Urteils von 2017 allgemein angewendet werden. Anschließend sollte ein Gesetzentwurf klarstellen, dass Immobilien in Gesellschaften mit dem Hauptzweck Wohnungsvermietung als Verwaltungsvermögen gelten. Damit wollen die Antragsteller die von ihnen kritisierte steuerliche Begünstigung bei Erbschaften und Schenkungen mit mehr als 300 Wohnungen beseitigen. Das ist eine politische Forderung; die Bezeichnung als Gerechtigkeitslücke stammt von den Antragstellern. [3]

Warum die Zahl allein nicht alles erklärt

Im Urteil II R 44/15 stellte der Bundesfinanzhof für das dort maßgebliche Erbschaftsteuerrecht von 2009 auf die Tätigkeit des Unternehmens ab. Die Vermietung müsse um Leistungen ergänzt werden, die über eine übliche langfristige Vermietung hinausgehen. Die Wohnungszahl sei dafür nicht entscheidend. Das Urteil ist ein wichtiger Hintergrund des aktuellen Streits, aber kein neues Urteil vom Oktober 2026. [4]

Deshalb wäre auch die pauschale Behauptung, jeder Erbe von 301 Wohnungen zahle automatisch keinerlei Erbschaftsteuer, mit diesen Quellen nicht belegt. Die rechtliche Einordnung und die Voraussetzungen im konkreten Fall gehören zur Geschichte dazu.

Was die Gegenseite vorbringt

Im Ausschussbericht begründet die Union ihre Ablehnung mit dem Schutz betrieblichen Vermögens und einer praktikablen Abgrenzung für die Verwaltung. Die SPD teilt dort den Reformbedarf bei großen Vermögen, hält eine isolierte Änderung aber für unzureichend und verweist auf ihren umfassenderen Ansatz. Die AfD lehnt die Erbschaftsteuer grundsätzlich ab. Diese Positionen dokumentieren politische Begründungen, keine nachgewiesenen Wirkungen der jeweiligen Vorschläge. [2]

Unsere Einordnung

Wer eine punktuelle Reform ablehnt und eine umfassende verspricht, muss sich an einem konkreten Gegenentwurf messen lassen. Für LOBBYALARM ist deshalb die nächste prüfbare Frage: Welche Änderung wird tatsächlich vorgelegt, wen entlastet oder belastet sie, und wann wird darüber entschieden? Aus diesem Abstimmungsergebnis lässt sich kein belegter Einfluss einer bestimmten Lobbyorganisation ableiten. Eine solche Verbindung müsste gesondert durch Kontakte, Stellungnahmen und nachvollziehbare Änderungen am Verfahren untersucht werden.