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Brandners Abwahl: Was Karlsruhe entschied

Der Streit um den Rechtsausschussvorsitz erreichte das Bundesverfassungsgericht.

Belegter Stand: 18.09.2024 · Zum vollständigen Dossier ↗

13.11.2019

Abwahl im Rechtsausschuss

Der Ausschuss berief Brandner mit 37 zu sechs Stimmen ab. Kritisiert wurde unter anderem seine Amtsführung.

Originalbeleg ↓
Organstreit 2 BvE 1/20

Einwand der AfD-Fraktion

Die Fraktion sah Gleichbehandlung, loyale Geschäftsordnungsanwendung und effektive Opposition verletzt.

Originalbeleg ↓
18.09.2024

Entscheidung des Verfassungsgerichts

Die Organklage blieb erfolglos; die freie Wahlentscheidung der Ausschussmitglieder umfasst nach der Entscheidung auch eine Abwahl.

Originalbeleg ↓

Einordnung

Das Verfahren klärte parlamentarische Rechte. Es war kein Strafprozess gegen Brandner.

Grenzen der Recherche

Der direkt verlinkte amtliche Bundestagsbericht wurde gelesen. Die zusätzlich gesuchte Urteilsseite war hier technisch gesperrt; keine direkte Volltextlektüre des Urteils behauptet.

Originalquellen

1Organklagen zu Ausschussvorsitzen erfolglosDeutscher Bundestag · Amtlicher Originalbeleg+

Amtlicher Bericht über Brandners Abwahl 2019 und das Urteil 2 BvE 1/20 vom 18.09.2024; er erläutert auch die Einwände der klagenden AfD-Fraktion.

Veröffentlicht
18.09.2024
Geprüft
10.10.2026
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