Brandners Abwahl: Was Karlsruhe entschied
Der Streit um den Rechtsausschussvorsitz erreichte das Bundesverfassungsgericht.
Abwahl im Rechtsausschuss
Der Ausschuss berief Brandner mit 37 zu sechs Stimmen ab. Kritisiert wurde unter anderem seine Amtsführung.
Originalbeleg ↓Einwand der AfD-Fraktion
Die Fraktion sah Gleichbehandlung, loyale Geschäftsordnungsanwendung und effektive Opposition verletzt.
Originalbeleg ↓Entscheidung des Verfassungsgerichts
Die Organklage blieb erfolglos; die freie Wahlentscheidung der Ausschussmitglieder umfasst nach der Entscheidung auch eine Abwahl.
Originalbeleg ↓Einordnung
Das Verfahren klärte parlamentarische Rechte. Es war kein Strafprozess gegen Brandner.
Grenzen der Recherche
Der direkt verlinkte amtliche Bundestagsbericht wurde gelesen. Die zusätzlich gesuchte Urteilsseite war hier technisch gesperrt; keine direkte Volltextlektüre des Urteils behauptet.
Originalquellen
1Organklagen zu Ausschussvorsitzen erfolglosDeutscher Bundestag · Amtlicher Originalbeleg+
Amtlicher Bericht über Brandners Abwahl 2019 und das Urteil 2 BvE 1/20 vom 18.09.2024; er erläutert auch die Einwände der klagenden AfD-Fraktion.
- Veröffentlicht
- 18.09.2024
- Geprüft
- 10.10.2026