Keuter: Oberlandesgericht untersagte Behauptung über angebliches Zitat
Die gerichtliche Entscheidung und die Einstellung des Strafverfahrens begrenzen, was über den damaligen Vorwurf als Tatsache dargestellt werden darf.
Erster Antrag zurückgewiesen
Das Landgericht Potsdam lehnt den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zunächst ab. Keuter bestreitet die ihm zugeschriebene Äußerung und legt Beschwerde ein.
Originalbeleg ↓Strafverfahren eingestellt
Laut der späteren OLG-Entscheidung verneint die Staatsanwaltschaft die Strafbarkeit der maßgeblichen Äußerung und stellt das Ermittlungsverfahren ein.
Originalbeleg ↓Unterlassung angeordnet
Das OLG hebt die erste Entscheidung auf und untersagt der Gedenkstättenleiterin, Keuter die strittige Äußerung zuzuschreiben. Sie konnte deren Wahrheit im Eilverfahren nicht glaubhaft machen; das Gericht behandelt sie deshalb als unwahre Tatsachenbehauptung.
Originalbeleg ↓Einordnung
Keuter setzte den Unterlassungsanspruch im einstweiligen Rechtsschutz durch.
Grenzen der Recherche
Dies ist kein Strafurteil über die Gedenkstättenleiterin. Das Urteil erläutert die Glaubhaftmachungs- und Beweislast; aus ihm wird keine darüber hinausgehende Feststellung eines bewusst erfundenen Vorwurfs abgeleitet.
Originalquellen
1OLG Brandenburg: Urteil vom 25. Mai 2020, 1 W 5/20Landesrechtsportal Brandenburg · Gerichtsentscheidung+
Tenor und vollständige Gründe gelesen. Unterlassung im einstweiligen Rechtsschutz; Glaubhaftmachung und staatsanwaltschaftliche Einstellung getrennt. Anonymisierte Identität mit dem öffentlichen Anfang des Tagesspiegel-Berichts abgeglichen.
- Veröffentlicht
- 25.05.2020
- Geprüft
- 30.10.2026
2Nach Eklat in Gedenkstätte: AfD-Mann Keuter siegt vor GerichtTagesspiegel / Henri Kramer · Journalistischer Originalbericht+
Nur öffentlich zugänglicher Artikelanfang gelesen: Identität, Gedenkstätte, Keuters Bestreiten und Unterlassungsverfahren. Rest hinter Bezahlschranke. Den genauen Instanzenzug belegt das Gerichtsurteil.
- Veröffentlicht
- 02.06.2020
- Geprüft
- 30.10.2026