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← Was wurde daraus?Stefan Keuter

Keuter: Oberlandesgericht untersagte Behauptung über angebliches Zitat

Die gerichtliche Entscheidung und die Einstellung des Strafverfahrens begrenzen, was über den damaligen Vorwurf als Tatsache dargestellt werden darf.

Belegter Stand: 25.05.2020 · Zum vollständigen Dossier ↗

23.01.2020

Erster Antrag zurückgewiesen

Das Landgericht Potsdam lehnt den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zunächst ab. Keuter bestreitet die ihm zugeschriebene Äußerung und legt Beschwerde ein.

Originalbeleg ↓
04.02.2020

Strafverfahren eingestellt

Laut der späteren OLG-Entscheidung verneint die Staatsanwaltschaft die Strafbarkeit der maßgeblichen Äußerung und stellt das Ermittlungsverfahren ein.

Originalbeleg ↓
25.05.2020

Unterlassung angeordnet

Das OLG hebt die erste Entscheidung auf und untersagt der Gedenkstättenleiterin, Keuter die strittige Äußerung zuzuschreiben. Sie konnte deren Wahrheit im Eilverfahren nicht glaubhaft machen; das Gericht behandelt sie deshalb als unwahre Tatsachenbehauptung.

Originalbeleg ↓

Einordnung

Keuter setzte den Unterlassungsanspruch im einstweiligen Rechtsschutz durch.

Grenzen der Recherche

Dies ist kein Strafurteil über die Gedenkstättenleiterin. Das Urteil erläutert die Glaubhaftmachungs- und Beweislast; aus ihm wird keine darüber hinausgehende Feststellung eines bewusst erfundenen Vorwurfs abgeleitet.

Originalquellen

1OLG Brandenburg: Urteil vom 25. Mai 2020, 1 W 5/20Landesrechtsportal Brandenburg · Gerichtsentscheidung+

Tenor und vollständige Gründe gelesen. Unterlassung im einstweiligen Rechtsschutz; Glaubhaftmachung und staatsanwaltschaftliche Einstellung getrennt. Anonymisierte Identität mit dem öffentlichen Anfang des Tagesspiegel-Berichts abgeglichen.

Veröffentlicht
25.05.2020
Geprüft
30.10.2026
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2Nach Eklat in Gedenkstätte: AfD-Mann Keuter siegt vor GerichtTagesspiegel / Henri Kramer · Journalistischer Originalbericht+

Nur öffentlich zugänglicher Artikelanfang gelesen: Identität, Gedenkstätte, Keuters Bestreiten und Unterlassungsverfahren. Rest hinter Bezahlschranke. Den genauen Instanzenzug belegt das Gerichtsurteil.

Veröffentlicht
02.06.2020
Geprüft
30.10.2026
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