Karl Bär: Vom Pestizidprozess zum Freispruch
Der Verfahrensausgang gehört zum Rückblick ebenso wie der ursprüngliche Vorwurf.
Kampagne und Anzeigen
Eine Plakataktion gegen den Pestizideinsatz führte zu Anzeigen wegen übler Nachrede und Markenfälschung.
Originalbeleg ↓Anzeigen zurückgenommen
Die Beschwerdeführer zogen ihre Anzeigen zurück. Zunächst blieb der Markenvorwurf.
Originalbeleg ↓Freispruch
Das Gericht sprach Bär frei. Laut Rai entfiel nach einer Änderung der Anklage auch der verbliebene Vorwurf.
Originalbeleg ↓Einordnung
Bär wertete das Ergebnis als Erfolg für Pestizidkritik. Landesrat Schuler betonte dagegen, in der Sache sei nicht entschieden worden. Der Freispruch bestätigt nicht jede naturwissenschaftliche Aussage der Kampagne.
Grenzen der Recherche
Eine vollständige Urteilsabschrift und Rechtskraftbescheinigung liegen hier nicht vor. Die Organisation schildert den Prozess aus eigener Beteiligung.
Originalquellen
1Pestizid-Prozess: Karl Bär freigesprochenRai Südtirol · Journalistischer Originalbericht+
Bericht über Rücknahme der Anzeigen, verbleibenden Markenvorwurf und Freispruch; enthält die Reaktionen Bärs und des Landesrats Schuler.
- Veröffentlicht
- 06.05.2022
- Geprüft
- 10.10.2026
2Freispruch im PestizidprozessUmweltinstitut München · Selbstauskunft einer beteiligten Organisation+
Eigene Darstellung der beteiligten Organisation über die Kampagne und den Prozess; keine unabhängige Bewertung.
- Veröffentlicht
- 09.05.2022
- Geprüft
- 10.10.2026