POLITISCHES MAGAZINNachrichten vom 11.10.2026 ↗
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← Was wurde daraus?Doris Achelwilm

Achelwilms weitergehende Forderung und das beschlossene Gesetz

Achelwilm wollte junge Erwachsene umfassender schützen. Das Gesetz zog die allgemeine Grenze bei 18 Jahren.

Belegter Stand: 24.06.2020 · Zum vollständigen Dossier ↗

04.05.2020

Bericht über ihre Forderung

Die Bundestags-Jugendredaktion dokumentiert Achelwilms Forderung aus der ersten Lesung: ein generelles Verbot mindestens bis zum 26. Lebensjahr.

Originalbeleg ↓
07.05.2020

Bundestag beschließt das Gesetz

Die abschließende Beratung führte zum gesetzlichen Schutz Minderjähriger; ein umfassendes Verbot für Erwachsene wurde nicht beschlossen.

Originalbeleg ↓
24.06.2020

Gesetzlicher Schutz

Paragraf 2 verbietet die Behandlung unter 18 Jahren. Bei Erwachsenen greift das Verbot, wenn die Einwilligung auf einem Willensmangel beruht.

Originalbeleg ↓

Einordnung

Die dokumentierte Forderung Achelwilms ging beim Alter über den beschlossenen Schutz hinaus.

Grenzen der Recherche

Dieser Verlauf vergleicht Forderung und Gesetz. Eine individuelle Stimmabgabe Achelwilms wird daraus nicht abgeleitet. Der Gesetzestext wurde am 11. Oktober 2026 erneut gelesen.

Originalquellen

1„Heilung“ von Homosexuellen verbietenTim Oswald / mitmischen, Deutscher Bundestag · Parlamentarische Berichterstattung+

Bericht über die erste Lesung: Achelwilm fordert ein allgemeines Verbot mindestens bis zum 26. Lebensjahr.

Veröffentlicht
04.05.2020
Geprüft
11.10.2026
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2Bundestag verbietet Konversionsbehandlungen an MinderjährigenDeutscher Bundestag · Amtlicher Originalbeleg+

Abschließende Beratung und Beschluss am 7. Mai 2020.

Veröffentlicht
07.05.2020
Geprüft
11.10.2026
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3Gesetz zum Schutz vor KonversionsbehandlungenBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Gesetzestext+

Paragraf 2: unter 18 Jahren verboten; bei Erwachsenen bei einem auf Willensmangel beruhenden Einverständnis. Textnachweis ab 24. Juni 2020.

Veröffentlicht
12.06.2020
Geprüft
11.10.2026
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