POLITISCHES MAGAZINNachrichten vom 12.10.2026 ↗
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← Was wurde daraus?Dietmar Bartsch

DDR-Zusatzrenten: teilweise Entlastung gesetzlich geregelt

Bartsch verlangte eine vollständige Übernahme durch den Bund. Das Gesetz lässt einen Länderanteil bestehen.

Belegter Stand: 12.10.2026 · Zum vollständigen Dossier ↗

06.09.2025

Forderung nach voller Übernahme

Bartsch kritisiert die geplante Entlastung als unzureichend. Das Finanzministerium erläutert einen höheren Bundesanteil.

Originalbeleg ↓
12.10.2026

Geltender Gesetzestext geprüft

§ 15 AAÜG bestimmt für 2026–2029 einen Länderanteil von 40 Prozent bei den dort benannten Zusatzversorgungssystemen.

Originalbeleg ↓

Einordnung

Die Forderung nach vollständiger Übernahme geht über die geltende Entlastung hinaus.

Grenzen der Recherche

Der 12. Oktober ist das Datum der aktuellen Gesetzesprüfung, nicht das Datum einer heute beschlossenen Änderung. Keine Prüfung des tatsächlichen Zahlungsvollzugs; Zusatz- und Sonderversorgung dürfen nicht pauschal gleichgesetzt werden.

Originalquellen

1Bund übernimmt 340 Millionen Euro mehr an DDR-Rententagesschau · Journalistischer Originalbericht+

Bartsch verlangt vollständige Kostenübernahme; Bericht erläutert geplante teilweise Entlastung.

Veröffentlicht
06.09.2025
Geprüft
12.10.2026
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2§ 15 AAÜG – Erstattung von AufwendungenBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Gesetzestext+

Aktueller Gesetzestext: Länderanteil für Zusatzversorgungssysteme Anlage 1 Nr. 1–22 in den Jahren 2026–2029 auf 40 Prozent festgelegt.

Veröffentlicht
Nicht angegeben
Geprüft
12.10.2026
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