DDR-Zusatzrenten: teilweise Entlastung gesetzlich geregelt
Bartsch verlangte eine vollständige Übernahme durch den Bund. Das Gesetz lässt einen Länderanteil bestehen.
Forderung nach voller Übernahme
Bartsch kritisiert die geplante Entlastung als unzureichend. Das Finanzministerium erläutert einen höheren Bundesanteil.
Originalbeleg ↓Geltender Gesetzestext geprüft
§ 15 AAÜG bestimmt für 2026–2029 einen Länderanteil von 40 Prozent bei den dort benannten Zusatzversorgungssystemen.
Originalbeleg ↓Einordnung
Die Forderung nach vollständiger Übernahme geht über die geltende Entlastung hinaus.
Grenzen der Recherche
Der 12. Oktober ist das Datum der aktuellen Gesetzesprüfung, nicht das Datum einer heute beschlossenen Änderung. Keine Prüfung des tatsächlichen Zahlungsvollzugs; Zusatz- und Sonderversorgung dürfen nicht pauschal gleichgesetzt werden.
Originalquellen
1Bund übernimmt 340 Millionen Euro mehr an DDR-Rententagesschau · Journalistischer Originalbericht+
Bartsch verlangt vollständige Kostenübernahme; Bericht erläutert geplante teilweise Entlastung.
- Veröffentlicht
- 06.09.2025
- Geprüft
- 12.10.2026
2§ 15 AAÜG – Erstattung von AufwendungenBundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz · Gesetzestext+
Aktueller Gesetzestext: Länderanteil für Zusatzversorgungssysteme Anlage 1 Nr. 1–22 in den Jahren 2026–2029 auf 40 Prozent festgelegt.
- Veröffentlicht
- Nicht angegeben
- Geprüft
- 12.10.2026