POLITISCHES MAGAZINNachrichten vom 10.10.2026 ↗
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← Was wurde daraus?Alice Weidel

Weidel: Eingestelltes Strafverfahren, Sanktion gegen die Partei

Zwei Verfahren zur selben Spende hatten unterschiedliche Adressaten und Voraussetzungen.

Belegter Stand: 02.03.2023 · Zum vollständigen Dossier ↗

2017

Spende im Wahlkampf

Schweizer Unternehmen überwiesen Geld an den AfD-Kreisverband für Weidels Wahlkampf.

Originalbeleg ↓
20.09.2021

Persönliches Strafverfahren eingestellt

Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

Originalbeleg ↓
02.03.2023

Verwaltungsrechtliche Parteisanktion

Das OVG bestätigte die Sanktion gegen die AfD. Die Partei hatte eingewandt, es sei eine Direktspende an die Kandidatin gewesen.

Originalbeleg ↓

Einordnung

Die Parteisanktion ist keine strafrechtliche Verurteilung Weidels. Umgekehrt beseitigt die Einstellung des Strafverfahrens die gesonderte Parteienfinanzierungsentscheidung nicht.

Grenzen der Recherche

Dokumentiert sind diese beiden Entscheidungen. Ein vollständiges Register sämtlicher späterer Rechtsmittel liegt nicht vor; nicht zugelassene Revision ist kein pauschaler Nachweis aller denkbaren Verfahrensabschlüsse.

Originalquellen

1Verfahren gegen Alice Weidel und andere eingestelltStaatsanwaltschaft Konstanz · Amtlicher Originalbeleg+

Einstellung nach § 170 Absatz 2 StPO; für ein strafbares Zusammenwirken bei der Spendenstückelung reichten die Verdachtsmomente nicht aus.

Veröffentlicht
20.09.2021
Geprüft
10.10.2026
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2AfD muss Sanktionszahlungen wegen Parteispende leistenOVG Berlin-Brandenburg · Amtlicher Originalbeleg+

Das Gericht bestätigte rund 396.000 Euro gegen die Partei. Die AfD argumentierte mit einer Direktspende an Weidel; das OVG folgte dieser Einordnung nicht. Revision nicht zugelassen.

Veröffentlicht
02.03.2023
Geprüft
10.10.2026
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