Weidel: Eingestelltes Strafverfahren, Sanktion gegen die Partei
Zwei Verfahren zur selben Spende hatten unterschiedliche Adressaten und Voraussetzungen.
Spende im Wahlkampf
Schweizer Unternehmen überwiesen Geld an den AfD-Kreisverband für Weidels Wahlkampf.
Originalbeleg ↓Persönliches Strafverfahren eingestellt
Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
Originalbeleg ↓Verwaltungsrechtliche Parteisanktion
Das OVG bestätigte die Sanktion gegen die AfD. Die Partei hatte eingewandt, es sei eine Direktspende an die Kandidatin gewesen.
Originalbeleg ↓Einordnung
Die Parteisanktion ist keine strafrechtliche Verurteilung Weidels. Umgekehrt beseitigt die Einstellung des Strafverfahrens die gesonderte Parteienfinanzierungsentscheidung nicht.
Grenzen der Recherche
Dokumentiert sind diese beiden Entscheidungen. Ein vollständiges Register sämtlicher späterer Rechtsmittel liegt nicht vor; nicht zugelassene Revision ist kein pauschaler Nachweis aller denkbaren Verfahrensabschlüsse.
Originalquellen
1Verfahren gegen Alice Weidel und andere eingestelltStaatsanwaltschaft Konstanz · Amtlicher Originalbeleg+
Einstellung nach § 170 Absatz 2 StPO; für ein strafbares Zusammenwirken bei der Spendenstückelung reichten die Verdachtsmomente nicht aus.
- Veröffentlicht
- 20.09.2021
- Geprüft
- 10.10.2026
2AfD muss Sanktionszahlungen wegen Parteispende leistenOVG Berlin-Brandenburg · Amtlicher Originalbeleg+
Das Gericht bestätigte rund 396.000 Euro gegen die Partei. Die AfD argumentierte mit einer Direktspende an Weidel; das OVG folgte dieser Einordnung nicht. Revision nicht zugelassen.
- Veröffentlicht
- 02.03.2023
- Geprüft
- 10.10.2026