BR24 berichtete 2016 über Florian Hahns gleichzeitige Tätigkeit im Verteidigungsausschuss und im Aufsichtsrat des Rüstungsdienstleisters IABG. Nach den dort referierten Recherchen von Report Mainz setzte er sich für Projekte ein, von denen das Unternehmen profitieren sollte.
Hahn wies einen Interessenkonflikt zurück und erklärte, beide Aufgaben voneinander zu trennen. Die damalige Kritik an den Regeln für Nebentätigkeiten ist keine Feststellung einer Straftat.
Die archivierten Bundestagsangaben führen den IABG-Aufsichtsratsposten bis 2017. Er wird daher nicht als heutige Funktion dargestellt. Ein gerichtlicher Schuldspruch ist mit den herangezogenen Quellen nicht belegt.
Originalberichte und Belege ↓
- Bericht über Hahns Doppelrolle und seine Zurückweisung ↗Bayerischer Rundfunk / BR24 · 29.10.2016
- Archivierte Bundestagsangaben der 18. Wahlperiode ↗Deutscher Bundestag
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.