Der Bundestag beschloss ein Verbot von Konversionsbehandlungen an Minderjährigen und an Erwachsenen, deren Einwilligung durch Zwang oder vergleichbare Umstände beeinträchtigt ist. Doris Achelwilm hatte einen weitergehenden Schutz bis zum 26. Lebensjahr verlangt. Entsprechende Erweiterungsvorschläge erhielten bei der abschließenden Beratung keine Mehrheit.
CDU/CSU, SPD und FDP unterstützten das Gesetz. Die Linksfraktion enthielt sich; Änderungsanträge der Grünen für breiteren Schutz wurden abgelehnt.
Der Beschluss erfüllte Achelwilms weitergehende Forderung nicht. Dokumentiert werden Gesetzesinhalt und parlamentarischer Ausgang, nicht ein persönlicher Gesetzgebungserfolg.
Originalberichte und Belege ↓
- Konversionsbehandlungen: Gesetzentwurf und Positionen ↗Deutscher Bundestag / mitmischen · 04.05.2020
- Bundestag beschließt Verbot von Konversionsbehandlungen ↗Deutscher Bundestag · 07.05.2020
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.