Björn Böhning erläuterte als Arbeitsstaatssekretär Pläne für einen gesetzlichen Rahmen zum Homeoffice. Er betonte, dass Beschäftigte nicht dazu gezwungen werden sollten und nicht jeder Beruf dafür geeignet sei. Vereinbarungen mit Arbeitgebern, Gewerkschaften und Betriebsräten blieben aus seiner Sicht wesentlich.
Kontext
Historisches Interview über ein geplantes arbeitsrechtliches Vorhaben.
Weiterer Verlauf · geprüft 10.10.2026
Das Interview belegt den Planungsstand im Mai 2019 und keine damals bereits geltende allgemeine Homeofficepflicht.
Originalberichte und Belege ↓
- Böhning erläutert 2019 Pläne für mobiles Arbeiten ↗Human Resources Manager · 03.05.2019
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.