Björn Böhning arbeitete zunächst in der Berliner Senatskanzlei und leitete sie von 2011 bis 2018. Danach war er Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium. Zwischen 2022 und 2025 führte er die Produktionsallianz der Film- und Fernsehbranche.
Seit Mai 2025 ist er Staatssekretär im Bundesfinanzministerium. [Beleg]
Amtlicher Grundbestand. Biografische Angaben und veröffentlichte Funktionen werden mit Quellen ausgewiesen. Eine unabhängige Prüfung von Einkommen, Abstimmungen, Lobbybeziehungen und Kontroversen ist noch nicht abgeschlossen.
Politikwissenschaftliches Studium am Otto-Suhr-Institut der Freien Universität Berlin von 1999 bis 2004; ein Abschluss wird auf der geprüften Seite nicht bezeichnet. [Beleg]
Einkommen & Interessen
Noch nicht vollständig recherchiert. Einzelne veröffentlichte Angaben können unter „Verbindungen“ stehen; sie ergeben kein Gesamteinkommen.
PRESSE & ARCHIV
Berichte und öffentliche Vorgänge
Aktuelle und ältere Berichte über Björn Böhning. Kritik, dokumentierte Ergebnisse und spätere Entwicklungen werden im Zusammenhang dargestellt.
Nach einem Bericht der Zoll- und Finanzgewerkschaft BDZ sprach Björn Böhning am 12. Juni 2025 mit deren Vorsitzendem über den geplanten Ressortwechsel des ITZBund und lange Bearbeitungszeiten bei der Beihilfe.
Kontext
Der BDZ verlangte eine transparente Beteiligung der Beschäftigten und die Fortführung laufender IT-Projekte. Bei der geplanten Beschleunigung von Beihilfeentscheidungen berichtete die Gewerkschaft über eine abgeschlossene Ressortabstimmung und würdigte Böhnings Einsatz.
Weiterer Verlauf · geprüft 10.10.2026
Die Bewertung stammt vom beteiligten Interessenverband. Der Bericht weist weder die spätere Umsetzung sämtlicher Forderungen noch tatsächlich verkürzte Bearbeitungszeiten nach.
Björn Böhning erläuterte als Arbeitsstaatssekretär Pläne für einen gesetzlichen Rahmen zum Homeoffice. Er betonte, dass Beschäftigte nicht dazu gezwungen werden sollten und nicht jeder Beruf dafür geeignet sei. Vereinbarungen mit Arbeitgebern, Gewerkschaften und Betriebsräten blieben aus seiner Sicht wesentlich.
Kontext
Historisches Interview über ein geplantes arbeitsrechtliches Vorhaben.
Weiterer Verlauf · geprüft 10.10.2026
Das Interview belegt den Planungsstand im Mai 2019 und keine damals bereits geltende allgemeine Homeofficepflicht.
Ausgewählte Lebenslaufangaben wurden redaktionell zusammengefasst. Grundlage sind amtliche Selbstdarstellungen; eine unabhängige Prüfung aller Angaben steht aus.
Das Aufnahmedatum und der aktuelle Amtsstand können voneinander abweichen.
Die Abbildung bedeutet keine Unterstützung dieses Magazins durch die dargestellte Person oder den Urheber.
QUELLEN
Originalquellen
Selbstauskünfte, Pflichtangaben und weitere Originaldokumente mit jeweils eigener Aussagekraft. Das Prüfdatum ist keine Garantie fortdauernder Aktualität.