Karl Bär wurde im Verfahren um eine Kampagne gegen Pestizide im Südtiroler Apfelanbau freigesprochen. Zahlreiche Beschwerdeführer hatten ihre Strafanträge zuvor zurückgezogen. Den verbliebenen Vorwurf behandelte das Gericht als prozessual unzulässig. Der Freispruch ist deshalb keine gerichtliche Bestätigung sämtlicher Aussagen der damaligen Kampagne.
Bericht über den entlastenden Ausgang eines Strafverfahrens; Verfahrensentscheidung und naturwissenschaftliche Bewertung bleiben getrennt.
Belegt ist der Freispruch vom 6. Mai 2022. In der ergänzenden Suche fand sich kein späterer gegenteiliger Verfahrensausgang; eine Rechtskraftbescheinigung lag nicht vor.
Originalberichte und Belege ↓
- Pestizidprozess gegen Karl Bär endet mit Freispruch ↗RND / dpa · 06.05.2022
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.