Das Bundesverfassungsgericht wies die Organklage der AfD-Fraktion gegen Stephan Brandners Abwahl als Rechtsausschussvorsitzender zurück. Die Fraktion hatte eine Verletzung ihrer Gleichbehandlungsrechte geltend gemacht. Nach dem amtlichen Bericht sah das Gericht die Wahl und Abwahl von Vorsitzenden von der Geschäftsordnungsautonomie des Bundestages gedeckt.
Amtlicher Bericht über das abgeschlossene Verfassungsverfahren; die Einwände der klagenden Fraktion werden wiedergegeben. Es handelte sich nicht um einen Strafprozess.
Das Urteil vom 18. September 2024 bildet den dokumentierten Abschluss des Organstreits 2 BvE 1/20 zur damaligen Abwahl.
Originalberichte und Belege ↓
- Verfassungsgericht weist AfD-Klage gegen Brandners Abwahl zurück ↗Deutscher Bundestag · 18.09.2024
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.