POLITISCHES MAGAZINNachrichten vom 10.10.2026 ↗
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Verfassungsgericht weist AfD-Klage gegen Brandners Abwahl zurück

Verfahren
Stephan Brandner ↗

Das Bundesverfassungsgericht wies die Organklage der AfD-Fraktion gegen Stephan Brandners Abwahl als Rechtsausschussvorsitzender zurück. Die Fraktion hatte eine Verletzung ihrer Gleichbehandlungsrechte geltend gemacht. Nach dem amtlichen Bericht sah das Gericht die Wahl und Abwahl von Vorsitzenden von der Geschäftsordnungsautonomie des Bundestages gedeckt.

Kontext

Amtlicher Bericht über das abgeschlossene Verfassungsverfahren; die Einwände der klagenden Fraktion werden wiedergegeben. Es handelte sich nicht um einen Strafprozess.

Weiterer Verlauf · geprüft 10.10.2026

Das Urteil vom 18. September 2024 bildet den dokumentierten Abschluss des Organstreits 2 BvE 1/20 zur damaligen Abwahl.

Originalberichte und Belege ↓

Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.

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