Nach Schönbohms Abberufung unter Innenministerin Faeser folgten getrennte Verfahren gegen den Bund und das ZDF. Das Verwaltungsgericht Köln wies am 23. Januar 2025 seine Schadensersatzklage gegen den Bund ab.
Das Gericht beanstandete zugleich, das Ministerium hätte sich stärker schützend vor ihn stellen müssen. Systematisches Mobbing stellte es nicht fest. Das OLG München untersagte dem ZDF im Juni 2026 Aussagen, die bewusste Geheimdienstkontakte suggerierten; eine Geldentschädigung lehnte es ab. Das ZDF erklärte, solche Kontakte nicht gemeint und die Passage bereits entfernt zu haben.
Die Bundesregierung lehnte im August einen finanziellen Ausgleich ab und unterschied das Zivilverfahren von den Personalmaßnahmen. Das ist ihre Rechtsauffassung. Eine spätere Berufungsentscheidung im Kölner Verfahren wurde nicht belegt; die vollständigen Urteile lagen dieser Prüfung nicht vor.
Originalberichte und Belege ↓
- Gericht weist Schönbohm-Klage gegen Innenministerium ab ↗ntv / dpa · 23.01.2025
- Ex-BSI-Chef Schönbohm bekommt Recht, aber kein Geld ↗ntv / dpa · 16.06.2026
- Antwort 21/7754: Reaktion auf das Urteil im Fall Schönbohm ↗Bundesregierung / Deutscher Bundestag · 27.08.2026
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 17.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.