Stefan Kornelius begründete geplante Änderungen des Informationsfreiheitsgesetzes im Juli 2026 unter anderem mit dem Schutz gefährdeter Staatsbediensteter. ntv berichtete anschließend über Stern-Anfragen an die Ministerien: Keines habe einen konkreten Bedrohungsfall aufgrund des Gesetzes benannt. Frühere Informationsfreiheitsbeauftragte kritisierten deshalb die Begründung.
Kornelius verwies in der Regierungspressekonferenz außerdem auf Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung und kritische Infrastruktur. Er bestritt einen Angriff auf die Pressefreiheit und erklärte, bestehende Auskunftsrechte sollten erhalten bleiben.
Die Ministeriumsauskünfte begründen Zweifel an der konkret vorgetragenen Gefährdungsdarstellung. Fehlende Statistiken oder nicht benannte Einzelfälle beweisen jedoch nicht die Abwesenheit jedes Risikos. Dokumentiert ist die Auseinandersetzung über Reformpläne, kein hier nachgewiesener endgültiger Gesetzesbeschluss.
Originalberichte und Belege ↓
- Ministeriumsauskünfte zur Begründung der IFG-Reform ↗ntv · 14.07.2026
- Regierungspressekonferenz: Begründung der IFG-Novelle ↗Bundesregierung · 03.07.2026
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.