Die Staatsanwaltschaft Konstanz stellte das Strafverfahren gegen Alice Weidel wegen der Schweizer Wahlkampfspenden mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Ein für die Strafbarkeit nötiges Zusammenwirken bei der Stückelung war nicht ausreichend nachweisbar. Davon getrennt bestätigte das Oberverwaltungsgericht 2023 eine Sanktion gegen die AfD. Diese Parteisanktion ist keine persönliche strafrechtliche Verurteilung Weidels.
Strafverfahren gegen Personen und verwaltungsrechtliche Parteienfinanzierung betreffen verschiedene Voraussetzungen und Adressaten. Beide amtlichen Ergebnisse sowie der damalige Medienbericht wurden gelesen.
Persönliches Strafverfahren 2021 eingestellt. OVG bestätigte 2023 rund 396.000 Euro gegen die AfD; Revision nicht zugelassen. Eine weitergehende heutige Verfahrensübersicht wird nicht behauptet.
Originalberichte und Belege ↓
- Strafverfahren gegen Alice Weidel eingestellt ↗Staatsanwaltschaft Konstanz · 20.09.2021
- Bericht über das Ende des Strafverfahrens ↗Schweizer Radio und Fernsehen / ARD · 20.09.2021
- Parteienrechtliche Sanktion gegen die AfD bestätigt ↗Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg · 02.03.2023
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.