Stefan Keuter wehrte sich 2020 erfolgreich gegen die öffentliche Zuschreibung einer Äußerung bei einem Gedenkstättenbesuch. Das Oberlandesgericht Brandenburg untersagte der Leiterin, die umstrittene Aussage über nationalsozialistische Krankenmorde zu verbreiten. Der Beschluss der Vorinstanz, der Keuters Eilantrag abgelehnt hatte, wurde aufgehoben.
Keuter bestritt die Äußerung. Die Gegenseite berief sich auf die Darstellung einer Gedenkstättenführerin. Nach der gerichtlichen Abwägung konnte sie die ihr obliegende Glaubhaftmachung nicht erbringen; deshalb musste das Gericht von der Unwahrheit der Zuschreibung ausgehen.
Das Urteil vom 25. Mai 2020 war im Eilverfahren nicht mehr anfechtbar. Die Entscheidung dokumentiert außerdem die Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen vom 4. Februar 2020. Sie betrifft diesen konkreten Vorgang und ist keine pauschale Bewertung anderer Äußerungen Keuters.
Originalberichte und Belege ↓
- Keuters Erfolg im Gedenkstättenstreit ↗Potsdamer Neueste Nachrichten / Tagesspiegel · 02.06.2020
- Urteil 1 W 5/20 vom 25. Mai 2020 ↗Oberlandesgericht Brandenburg · 25.05.2020
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.