Thomas Silberhorn arbeitete nach dem Jurastudium wissenschaftlich an den Universitäten Bamberg und Bayreuth. Seit 2002 gehört er dem Bundestag an. Von 2014 bis 2018 war er parlamentarischer Staatssekretär im Entwicklungsministerium und anschließend bis 2021 im Verteidigungsministerium. [Beleg]
Amtlicher Grundbestand. Biografische Angaben und veröffentlichte Funktionen werden mit Quellen ausgewiesen. Eine unabhängige Prüfung von Einkommen, Abstimmungen, Lobbybeziehungen und Kontroversen ist noch nicht abgeschlossen.
Thomas Silberhorn erörterte mit der Stiftung Verbundenheit die Wahlbeteiligung deutscher Staatsangehöriger im Ausland. Die Stiftung warb für einfachere Eintragung in Wählerverzeichnisse und zusätzliche Möglichkeiten der Stimmabgabe, etwa an Auslandsvertretungen. Nach ihrem Gesprächsbericht vereinbarten beide Seiten, den Austausch über Verbesserungen fortzuführen.
Kontext
Eigener Bericht der Stiftung über ein politisches Fachgespräch; ihre Reformvorschläge sind nicht automatisch Silberhorns übernommene Positionen.
Weiterer Verlauf · geprüft 10.10.2026
Ein weiterer Dialog ist dokumentiert, eine vereinbarte Gesetzesänderung nicht.
Thomas Silberhorn lehnte einen europäischen Schuldentilgungsfonds mit gemeinsamer Haftung ab. Stattdessen verlangte er wirksame Regeln bei Vertragsverstößen und sprach sich für Insolvenzverfahren für Staaten und Banken aus.
Kontext
Historischer Beitrag zur europäischen Schuldenkrise; keine Aussage über heutige Rechtslage oder Programme.
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.
Fundstellensuche: 10.10.2026. Die Auswahl wird ergänzt; sie ist kein vollständiges Pressearchiv und keine Bewertung der Person.
AKTUELLER AMTSBESTAND
Aktuelle Ämter
Mitglied des Deutschen Bundestages Deutscher Bundestag · Amtsabgleich 10.10.2026 · Amtlicher Nachweis ↓
RECHERCHIERTE BEREICHE
Tätigkeiten und Interessen
Veröffentlichte Tätigkeiten & Interessen
AMTLICHE ANGABEN ERFASST
Pflichtangaben aus der Bundestagsbiografie. Die Nennung einer Tätigkeit belegt keinen Interessenkonflikt; eine leere Liste belegt keine Abwesenheit von Interessen.
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag · 1 Einträge
Kanzlei Prof. Schweizer, München, Berlin, Rechtsanwalt
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat · 1 Einträge
Ausgewählte Lebenslaufangaben wurden redaktionell zusammengefasst. Grundlage sind amtliche Selbstdarstellungen; eine unabhängige Prüfung aller Angaben steht aus.
Einkommen und Beteiligungen im Zusammenhang, konkrete Abstimmungen, dokumentierte Einflussnahme sowie öffentliche Kontroversen sind noch nicht vollständig einzeln untersucht.
DIE ZEITACHSE
Bisher erfasste Stationen
Universität Bayreuth
Wissenschaftlicher Assistent im öffentlichen Recht bis 2000.
Ein Ja unterstützt die Ablehnung des Reformantrags. Ein Nein richtet sich gegen diese Ablehnung. „Nicht abgestimmt“ beschreibt die fehlende Stimmabgabe; der Grund geht daraus nicht hervor.
Ein Ja unterstützt die Ablehnung des konkreten Reformantrags. Ein Nein richtet sich gegen dessen Ablehnung; daraus folgt keine Zustimmung zu jeder denkbaren Alternative. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja unterstützt die Ablehnung des konkreten Reformantrags. Ein Nein richtet sich gegen dessen Ablehnung; daraus folgt keine Zustimmung zu jeder denkbaren Alternative. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja unterstützt die Ablehnung des konkreten Reformantrags. Ein Nein richtet sich gegen dessen Ablehnung; daraus folgt keine Zustimmung zu jeder denkbaren Alternative. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja unterstützt den konkreten Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Ein Nein lehnt ihn ab. Der Entwurf erhielt keine Mehrheit; damit entfiel die dritte Beratung. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja unterstützt den konkreten Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Ein Nein lehnt ihn ab. Der Entwurf erhielt keine Mehrheit; damit entfiel die dritte Beratung. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja unterstützt den konkreten Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Ein Nein lehnt ihn ab. Der Entwurf erhielt keine Mehrheit; damit entfiel die dritte Beratung. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja unterstützt die Änderung des Monitoring-Antrags, ein Nein lehnt diese Änderung ab. Das ist eine gesonderte Abstimmung vor der Entscheidung über den gesamten Antrag. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja unterstützt den geänderten Antrag zur Untersuchung der Folgen von Pränataltests und zur Einrichtung eines Gremiums. Es ist keine Abstimmung über ein generelles Verbot der Tests. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja stimmt dem Rentenpaket in der Schlussabstimmung zu; ein Nein lehnt es ab. Enthaltung ist eine eigene Stimmabgabe und wird nicht als Zustimmung gezählt. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
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QUELLEN
Originalquellen
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1Aktueller Mitgliederbestand des Deutschen BundestagesDeutscher Bundestag · Amtlicher Amtsnachweis+
Amtliche Quelle zur aktuellen Besetzung. Der Abruf belegt den Quellenstand, keine unabhängige Untersuchung.
3Deutscher Bundestag – Thomas SilberhornDeutscher Bundestag · Amtliche Biografie+
Amtlich veröffentlichte Selbstauskunft; ausgewählte Bildungs- und Berufsangaben, keine unabhängige Vollprüfung. Historische Funktionen belegen keine heutige Fortdauer.