Sabine Dittmar absolvierte zunächst eine Kinderpflegerinnenausbildung und wurde später Ärztin. Von 1995 bis Juli 2010 war sie Hausärztin in Maßbach. Nach einem Mandat im Bayerischen Landtag wechselte sie 2013 in den Bundestag. Von Dezember 2021 bis Mai 2025 war sie parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium. [Beleg]
Amtlicher Grundbestand. Biografische Angaben und veröffentlichte Funktionen werden mit Quellen ausgewiesen. Eine unabhängige Prüfung von Einkommen, Abstimmungen, Lobbybeziehungen und Kontroversen ist noch nicht abgeschlossen.
Kinderpflegerinnenabschluss 1982, Abitur auf zweitem Bildungsweg 1985; Medizinstudium in Würzburg, Approbation 1993 und Ausbildung zur praktischen Ärztin bis 1995. [Beleg]
Einkommen & Interessen
Noch nicht vollständig recherchiert. Einzelne veröffentlichte Angaben können unter „Verbindungen“ stehen; sie ergeben kein Gesamteinkommen.
PRESSE & ARCHIV
Berichte und öffentliche Vorgänge
Aktuelle und ältere Berichte über Sabine Dittmar. Kritik, dokumentierte Ergebnisse und spätere Entwicklungen werden im Zusammenhang dargestellt.
Sabine Dittmar berichtete über die Einreichung eines fraktionsübergreifenden Gesetzentwurfs zur Widerspruchsregelung. Menschen könnten einer Organspende weiterhin widersprechen.
Kontext
Befürworter wollen mehr Spenden ermöglichen; Gegner betonen ausdrückliche Zustimmung und Selbstbestimmung.
Weiterer Verlauf · geprüft 10.10.2026
Am 24. September wurden die konkurrierenden Vorlagen an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Eine Neuregelung war damit nicht beschlossen.
Sabine Dittmar verlangte eine Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, geringere Belastungen für Angehörige und Pflegebedürftige sowie bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte.
Quellen und Folgeentwicklung zuletzt geprüft: 10.10.2026. Ein historischer Bericht beschreibt den damaligen Stand.
Fundstellensuche: 10.10.2026. Die Auswahl wird ergänzt; sie ist kein vollständiges Pressearchiv und keine Bewertung der Person.
AKTUELLER AMTSBESTAND
Aktuelle Ämter
Mitglied des Deutschen Bundestages Deutscher Bundestag · Amtsabgleich 10.10.2026 · Amtlicher Nachweis ↓
RECHERCHIERTE BEREICHE
Tätigkeiten und Interessen
Veröffentlichte Tätigkeiten & Interessen
AMTLICHE ANGABEN ERFASST
Pflichtangaben aus der Bundestagsbiografie. Die Nennung einer Tätigkeit belegt keinen Interessenkonflikt; eine leere Liste belegt keine Abwesenheit von Interessen.
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag · 1 Einträge
Mitglied des Bayerischen Landtages, München
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts · 1 Einträge
Landkreis Bad Kissingen, Bad Kissingen, Mitglied des Kreistages
Quellenauszug aus den veröffentlichten Angaben. Die vollständige Erklärung einschließlich Aktualisierungen und Erläuterungen steht beim Bundestag.
Ausgewählte Lebenslaufangaben wurden redaktionell zusammengefasst. Grundlage sind amtliche Selbstdarstellungen; eine unabhängige Prüfung aller Angaben steht aus.
Einkommen und Beteiligungen im Zusammenhang, konkrete Abstimmungen, dokumentierte Einflussnahme sowie öffentliche Kontroversen sind noch nicht vollständig einzeln untersucht.
Ein Ja unterstützt die Ablehnung des Reformantrags. Ein Nein richtet sich gegen diese Ablehnung. „Nicht abgestimmt“ beschreibt die fehlende Stimmabgabe; der Grund geht daraus nicht hervor.
Ein Ja unterstützt die Ablehnung des konkreten Reformantrags. Ein Nein richtet sich gegen dessen Ablehnung; daraus folgt keine Zustimmung zu jeder denkbaren Alternative. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja unterstützt die Ablehnung des konkreten Reformantrags. Ein Nein richtet sich gegen dessen Ablehnung; daraus folgt keine Zustimmung zu jeder denkbaren Alternative. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja unterstützt die Ablehnung des konkreten Reformantrags. Ein Nein richtet sich gegen dessen Ablehnung; daraus folgt keine Zustimmung zu jeder denkbaren Alternative. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja unterstützt den konkreten Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Ein Nein lehnt ihn ab. Der Entwurf erhielt keine Mehrheit; damit entfiel die dritte Beratung. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja unterstützt den konkreten Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Ein Nein lehnt ihn ab. Der Entwurf erhielt keine Mehrheit; damit entfiel die dritte Beratung. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja unterstützt den konkreten Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Ein Nein lehnt ihn ab. Der Entwurf erhielt keine Mehrheit; damit entfiel die dritte Beratung. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja unterstützt die Änderung des Monitoring-Antrags, ein Nein lehnt diese Änderung ab. Das ist eine gesonderte Abstimmung vor der Entscheidung über den gesamten Antrag. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja unterstützt den geänderten Antrag zur Untersuchung der Folgen von Pränataltests und zur Einrichtung eines Gremiums. Es ist keine Abstimmung über ein generelles Verbot der Tests. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Ein Ja stimmt dem Rentenpaket in der Schlussabstimmung zu; ein Nein lehnt es ab. Enthaltung ist eine eigene Stimmabgabe und wird nicht als Zustimmung gezählt. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Das Aufnahmedatum und der aktuelle Amtsstand können voneinander abweichen.
Die Abbildung bedeutet keine Unterstützung dieses Magazins durch die dargestellte Person oder den Urheber.
QUELLEN
Originalquellen
Selbstauskünfte, Pflichtangaben und weitere Originaldokumente mit jeweils eigener Aussagekraft. Das Prüfdatum ist keine Garantie fortdauernder Aktualität.
1Aktueller Mitgliederbestand des Deutschen BundestagesDeutscher Bundestag · Amtlicher Amtsnachweis+
Amtliche Quelle zur aktuellen Besetzung. Der Abruf belegt den Quellenstand, keine unabhängige Untersuchung.
Amtlich veröffentlichte Selbstauskunft; ausgewählte Bildungs- und Berufsangaben, keine unabhängige Vollprüfung. Historische Funktionen belegen keine heutige Fortdauer.