Bundesbauministerin Verena Hubertz will ein Bundesgesetz gegen die Vergesellschaftung von Wohnraum auf den Weg bringen. Im am 16. Oktober veröffentlichten Interview mit t-online verweist sie auf die Verunsicherung von Investoren und Wohnungsunternehmen durch entsprechende politische Pläne. [1]
Details noch in Abstimmung
Die Federführung liegt nach Hubertz’ Angaben beim Innenministerium; ihr Ressort arbeitet an den Regelungen für Immobilien mit. Die Abstimmung innerhalb der Regierung läuft noch. Hubertz nennt keinen festen Termin für einen Gesetzentwurf und verweist auf die erforderliche Abwägung von Bundes- und Landesrecht sowie der Eigentumsgarantie und der Möglichkeit zur Vergesellschaftung im Grundgesetz. [1]
Die Interviewer halten ihr den in Berlin ausgedrückten politischen Willen zur Vergesellschaftung entgegen. Hubertz antwortet, diese schaffe keinen zusätzlichen Wohnraum und verursache hohe Kosten. Das ist ihre politische Begründung, keine abschließende gerichtliche Bewertung. [1]
Als Alternative wirbt die Ministerin für mehr Neubau und eine Wohnungsbaugesellschaft mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung. Ein Konzept will sie im Herbst vorstellen. Auch dieses Vorhaben ist damit noch keine bereits arbeitende Baugesellschaft. [1]
