Für die geplante Einkommensteuerreform 2027 und 2028 liegen der Bundesregierung keine Berechnungen zur Verteilung der Entlastung auf einzelne Einkommensgruppen vor. Darüber berichtet der Bundestag am 20. Oktober. Grundlage ist eine bereits auf den 13. Oktober datierte Regierungsantwort. [1][2]

Sascha Müller, Katharina Beck, Karoline Otte und weitere Grüne hatten unter anderem nach der Entlastung je Einkommensdezil und der Zahl unterschiedlich stark Begünstigter gefragt. Die Regierung erklärt in ihrer gemeinsamen Antwort auf die Fragen 9 und 10, entsprechende Berechnungen lägen nicht vor. [2]

Was die Regierung zur Grundlage sagt

Für den Grundfreibetrag nennt die Antwort frühzeitige Prognosen zum Existenzminimum: angenommen wurden Steigerungen von rund 1,7 Prozent für 2027 und 2,7 Prozent für 2028. Über Anpassungen nach den noch folgenden Berichten müsse der Gesetzgeber entscheiden. [2]

Die Grünen wenden ein, dass eine reine Einkommensteuersenkung Menschen mit keiner oder geringer Steuerlast wenig erreiche. Die Regierung übernimmt diese Bewertung ausdrücklich nicht. Aus den fehlenden Berechnungen folgt weder, dass niemand entlastet würde, noch ein belegter Betrag zugunsten bestimmter Gruppen. Gerade diese Verteilung bleibt mit der Antwort offen. [2]