Der Bundestag hat die geplante Einkommensteuerreform am 8. Oktober erstmals beraten und an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Damit beginnt die parlamentarische Detailarbeit; die geplanten Änderungen sind noch kein geltendes Recht. Finanzminister Lars Klingbeil verteidigt das Vorhaben als Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen. [1]

Was Haushalte bekommen sollen

Im Regierungsentwurf steigt der Grundfreibetrag von derzeit 12.348 Euro auf 12.564 Euro im Jahr 2027 und auf 12.900 Euro 2028. Kindergeld soll monatlich zunächst 267 und anschließend 272 Euro betragen. Bei besonders hohen zu versteuernden Einkommen sind Tarifstufen von 45 Prozent ab 250.000 Euro und 47 Prozent ab 280.000 Euro vorgesehen. [2]

Die Regierungsdarstellung nennt für eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und insgesamt 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen eine jährliche steuerliche Entlastung von mehr als 600 Euro ab 2028. Das ist ein Beispiel unter bestimmten Voraussetzungen. Es beziffert weder den Vorteil jedes Haushalts noch die Entwicklung aller Sozialabgaben und Lebenshaltungskosten. [3]

Die Rechnung enthält auch Belastungen

Der Entwurf begrenzt zugleich den Steuerbonus für Handwerkerleistungen: Statt 20 Prozent und höchstens 1.200 Euro sollen 15 Prozent und höchstens 900 Euro abziehbar sein. Die einheitliche Pauschsteuer für Minijobs soll von zwei auf fünf Prozent steigen. In der Finanzübersicht stehen für 2028 insgesamt 5,605 Milliarden Euro Steuermindereinnahmen als volle Jahreswirkung. Diese Nettorechnung nach Gegenfinanzierung ist von der politisch genannten Bruttoentlastung zu unterscheiden. [2]

Kritik reicht bis in die Koalition

Fritz Güntzler von der Union verlangt einen stärkeren Ausgleich der kalten Progression. Sascha Müller von den Grünen kritisiert, dass sich der Abstand zwischen Kindergeld und den Steuervorteilen höherer Kinderfreibeträge vergrößere. Doris Achelwilm fordert für die Linke mindestens 350 Euro Kindergeld. Klingbeil hält weitere Entlastungen bei zusätzlichem finanziellem Spielraum für möglich. Die Tagesschau dokumentiert diese Positionen; sie sind politische Forderungen, keine beschlossenen Änderungen. [4]

Unsere Einordnung

Ein Reformpaket sollte an seiner Gesamtwirkung gemessen werden. Höhere Freibeträge allein sagen wenig darüber aus, ob ein Haushalt nach Gegenfinanzierung tatsächlich mehr übrig hat. Für die weitere Beratung sind deshalb nachvollziehbare Beispiele für unterschiedliche Einkommen, Familienformen und typische Ausgaben nötig. Auch ein politisch gewünschter Ausgleich der Inflation muss sich im konkreten Tarif wiederfinden.