Die Beschaffung von bis zu 82 leichten Kampfhubschraubern des Typs Airbus H145M galt im Verteidigungsministerium als Musterbeispiel für eine beschleunigte Rüstungsbeschaffung aus dem 100-Milliarden-Sondervermögen der Bundeswehr. Nach Berichten des SPIEGEL und von ntv verzögert sich die operative Einsatzfähigkeit der neuen Maschinen jedoch erheblich. Demnach können die Hubschrauber auf absehbare Zeit nicht schießen, da zentrale Waffensysteme und Panzerabwehrraketen bislang weder integriert noch militärisch zugelassen sind.
Nach internen Prüfberichten des Bundesrechnungshofes war das Verteidigungsministerium bei der Bestellung von einem marktverfügbaren System ausgegangen, das ohne langwierige Entwicklungszeiten eingeführt werden sollte. Für die militärische Kampfhubschrauber-Rolle müssen jedoch neue Waffenrechner, Sensorik und Flugkörperzertifizierungen nachgerüstet werden, was zusätzliche Entwicklungsjahre in Anspruch nehmen dürfte.
### Kritik des Bundesrechnungshofes
Die Rechnungsprüfer warnen vor erheblichen Mehrkosten und einem temporären Fähigkeitsverlust. Derzeit sei der Hubschrauber primär als Schulungs- und Verbindungsflugzeug nutzbar, erfülle jedoch nicht die geplante Rolle als vollwertiger Ersatz für den schrittweise auszumusternden Kampfhubschrauber Tiger.
Verteidigungsminister Boris Pistorius wies die Vorwürfe einer verfehlten Beschaffungspolitik zurück. Das Ministerium argumentiert, die schnelle Beschaffung erlaube es den Heeresfliegern, unverzüglich mit der Pilotenausbildung und Taktikentwicklung zu beginnen. Die Bewaffnungspakete seien vertraglich modular vereinbart und würden schrittweise eingerüstet, sobald die technischen Nachweise vorlägen.
### Debatte im Verteidigungsausschuss
Mitglieder des parlamentarischen Verteidigungsausschusses kündigten an, das Projekt bei der nächsten Sitzung auf die Tagesordnung zu setzen. Vertreter der Opposition warfen dem Ministerium vor, bei der Beschaffungsinitiative Schnelligkeit vor Gründlichkeit gestellt zu haben. Aus den Koalitionsfraktionen wurde betont, das Beschaffungsbeschleunigungsgesetz habe sich grundsätzlich bewährt, bei komplexen Waffenintegrationen dürften Risiken jedoch nicht unterschätzt werden.
