Verfahren gegen Asylentscheidungen dauerten im ersten Halbjahr 2026 an deutschen Gerichten durchschnittlich 15,3 Monate. Das berichten ntv/dpa und der Bayerische Rundfunk heute unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung an die Linken-Abgeordnete Clara Bünger. [1][2]
Was sich vergleichen lässt
Der von ntv genannte Vergleichswert von 14,3 Monaten für 2025 umfasst nicht den Dezember. Der Vergleich betrifft damit unterschiedliche Zeiträume. Für Sachsen nennt der Bericht 20,4 Monate, für Rheinland-Pfalz 9,2 Monate. Die Unterschiede allein erlauben keine Rangliste der Qualität gerichtlicher Arbeit: Fallzahlen und die Lage in den Herkunftsländern beeinflussen den Aufwand. [1]
Bünger führt die Entwicklung auch auf mehr ablehnende Bescheide für Menschen aus bestimmten Herkunftsländern zurück. Das ist ihre Erklärung. Eine einzelne Ursache ist damit nicht nachgewiesen. [1]
Gemeint ist die Dauer gerichtlicher Klageverfahren. Sie ist von der Bearbeitung eines Asylantrags beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu unterscheiden. Die vollständige amtliche Antwort konnte für diesen Beitrag noch nicht als Originaldokument geprüft werden; die Zahlen sind deshalb ausdrücklich dem veröffentlichten Agenturbericht zugeordnet. [1]
