Ermittlungen nach Rücktritt als CSU-Generalsekretär
Vom Rücktritt als CSU-Generalsekretär im Mai 2022 über die Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft München I bis zur Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO im April 2023.
Rücktritt als Generalsekretär
Stephan Mayer erklärt aus gesundheitlichen Gründen seinen Rücktritt als CSU-Generalsekretär und weist Vorwürfe strafbarer Drohungen gegen einen Journalisten zurück.
Originalbeleg ↓Aufnahme von Ermittlungen
Die Staatsanwaltschaft München I leitet nach Vorlage der Unterlagen ein Ermittlungsverfahren zur Prüfung des Anfangsverdachts ein.
Originalbeleg ↓Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO
Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren mit Zustimmung des Gerichts und des Beschuldigten gegen eine Geldauflage ein. Eine Schuldfeststellung erfolgt nicht.
Originalbeleg ↓Fortführung des Bundestagsmandats
Mayer nimmt seine Aufgaben als Mitglied des Bundestags-Innen- und Sportausschusses für den Wahlkreis Altötting regulär wahr.
Originalbeleg ↓Einordnung
Das Ermittlungsverfahren gegen Stephan Mayer wurde im April 2023 ohne Hauptverhandlung und ohne strafrechtliche Verurteilung rechtskräftig eingestellt.
Grenzen der Recherche
Dokumentiert ist der Verfahrensausgang nach der Strafprozessordnung. Die wechselseitigen Schilderungen des Telefonats bleiben persönlich umstritten.
Originalquellen
1Staatsanwaltschaft München I stellt Verfahren gegen Stephan Mayer einBayerischer Rundfunk · Journalistischer Originalbericht+
Bericht über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den CSU-Abgeordneten Stephan Mayer nach § 153a StPO.
- Veröffentlicht
- 20.04.2023
- Geprüft
- 02.11.2026
2CSU-Generalsekretär Stephan Mayer tritt zurückSüddeutsche Zeitung · Journalistischer Originalbericht+
Hintergrundbericht zum Rücktritt als CSU-Generalsekretär aus gesundheitlichen Gründen nach Berichten über Vorwürfe eines Journalisten.
- Veröffentlicht
- 03.05.2022
- Geprüft
- 02.11.2026