Sondervermögen Bundeswehr: Munitionsbeschaffung und parlamentarische 25-Millionen-Vorlagen
Vom Beschluss des 100-Milliarden-Sondervermögens über die parlamentarische Bewilligungspraxis im Haushalts- und Verteidigungsausschuss bis zur Debatte um die Verstetigung des Wehretats.
Errichtung des Sondervermögens
Der Bundestag beschließt mit Zweidrittelmehrheit die Grundgesetzänderung zur Errichtung des 100-Milliarden-Euro-Fonds (Drs. 20/2090).
Originalbeleg ↓Freigabe von Munitions-Rahmenverträgen
Der Haushaltsausschuss bewilligt unter Beteiligung Nannis umfangreiche Vorlagen zur Wiederauffüllung der Munitionsdepots.
Originalbeleg ↓Industriekapazitäten und Produktionslinien
Nanni fordert beschleunigte Genehmigungsverfahren und verbindliche Lieferfristen bei wehrtechnischen Betrieben.
Originalbeleg ↓Übergang zum regulären Haushalt
Mit dem schrittweisen Abschmelzen der Fondsmittel rückt die Finanzierung der Bundeswehr im regulären Einzelplan 14 in den Fokus.
Originalbeleg ↓Einordnung
Die Beschaffungsentscheidungen zeigen die veränderte parlamentarische Prioritätensetzung bei der Ausrüstung der Streitkräfte.
Grenzen der Recherche
Amtliche Drucksachen und Fraktionsbeschlüsse; künftige Haushaltsansätze bleiben dem Haushaltsgesetzgeber vorbehalten.
Originalquellen
1Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens BundeswehrDeutscher Bundestag · Amtlicher Amtsnachweis+
Gesetzliche Grundlage für das 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen (Drs. 20/2090).
- Veröffentlicht
- 03.06.2022
- Geprüft
- 04.11.2026
2Parlamentarische Bewilligung von Rüstungs- und MunitionsprojektenBündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion · Amtlicher Amtsnachweis+
Bericht über die Freigabe von 25-Millionen-Euro-Vorlagen im Haushalts- und Verteidigungsausschuss.
- Veröffentlicht
- 20.06.2024
- Geprüft
- 04.11.2026