Mindestlohn-Durchsetzung und Kontrolle durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Vom gesetzlichen Beschluss des Mindestlohns von 12 Euro über parlamentarische Initiativen zur Kontrolldichte der FKS bis zur Debatte um die elektronische Arbeitszeiterfassung.
Mindestlohn-Anhebung beschlossen
Der Bundestag beschließt das Mindestlohnerhöhungsgesetz (Drs. 20/1680) auf 12 Euro. Meiser fordert begleitend schärfere Kontrollmechanismen.
Originalbeleg ↓BAG-Urteil zur Zeiterfassung
Das Bundesarbeitsgericht (1 ABR 22/21) stellt die Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung klar.
Originalbeleg ↓Parlamentarische Bilanz der FKS
Auf Meisers Anfrage legt das BMF Daten zu sinkenden Prüfquoten bei steigenden Beanstandungen vor (Drs. 20/8450).
Originalbeleg ↓Forderung nach Gesetzesinitiative
Meiser mahnt die Vorlage des angekündigten Arbeitszeiterfassungsgesetzes zur Verhinderung von Mindestlohnumgehung an.
Originalbeleg ↓Einordnung
Die Kontrolldichte der FKS blieb Gegenstand kontroverser Fach- und Haushaltsdebatten. Ein umfassendes Gesetz zur elektronischen Zeiterfassung wurde im parlamentarischen Verfahren beraten.
Grenzen der Recherche
Dokumentiert sind parlamentarische Initiativen und amtliche Regierungsberichte. Individuelle Betriebskontrollen sind damit nicht abschließend erfasst.
Originalquellen
1Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen MindestlohnDeutscher Bundestag · Amtlicher Amtsnachweis+
Gesetzentwurf und Beschluss zur Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro (Drs. 20/1680).
- Veröffentlicht
- 03.06.2022
- Geprüft
- 03.11.2026
2Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und MindestlohnumgehungDeutscher Bundestag · Amtlicher Amtsnachweis+
Kleine Anfrage von Pascal Meiser und der Fraktion Die Linke zur Kontrolldichte der FKS (Drs. 20/8450).
- Veröffentlicht
- 12.04.2024
- Geprüft
- 03.11.2026