Das EEG-Osterpaket: Beschleunigung der Energiewende im überragenden öffentlichen Interesse
Von den Verhandlungen zum Gesetzespaket der Bundesregierung über die Durchsetzung der Vorrangklausel bis zum Inkrafttreten der EEG-Reform 2023.
Vorlage des Osterpakets
Das Bundeskabinett bringt das größte energiewirtschaftliche Gesetzespaket seit Jahrzehnten in den Bundestag ein (Drs. 20/1630).
Originalbeleg ↓Ausschuss-Kompromiss zur Vorrangklausel
Miersch verhandelt mit den Koalitionspartnern die Festschreibung des Ausbaus im „überragenden öffentlichen Interesse“ (§ 2 EEG).
Originalbeleg ↓Bundestagsbeschluss im Plenum
Der Bundestag verabschiedet das Gesetzespaket in zweiter und dritter Lesung (Plenarprotokoll 20/47).
Originalbeleg ↓Inkrafttreten der Neuregelungen
Die neuen Fördersätze, Ausbaupfade und Beschleunigungsregeln des EEG 2023 treten offiziell in Kraft.
Originalbeleg ↓Einordnung
Die Verankerung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse veränderte Genehmigungsverfahren und die Rechtsprechung zu Windkraftanlagen nachhaltig.
Grenzen der Recherche
Dokumentiert ist das Gesetzgebungsverfahren. Regionale Ausbaudifferenzen und Klageverfahren einzelner Bürgerinitiativen bleiben differenziert zu betrachten.
Originalquellen
1Gesetzentwurf zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren EnergienDeutscher Bundestag · Amtlicher Amtsnachweis+
Gesetzentwurf der Bundesregierung („Osterpaket“, Drs. 20/1630) mit Novelle des EEG.
- Veröffentlicht
- 12.04.2022
- Geprüft
- 03.11.2026
2Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren MaßnahmenBundesgesetzblatt · Amtlicher Amtsnachweis+
Verkündung im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 28/2022; Definition erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse.
- Veröffentlicht
- 28.07.2022
- Geprüft
- 03.11.2026