POLITISCHES MAGAZINNachrichten vom 03.11.2026 ↗
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Das EEG-Osterpaket: Beschleunigung der Energiewende im überragenden öffentlichen Interesse

Von den Verhandlungen zum Gesetzespaket der Bundesregierung über die Durchsetzung der Vorrangklausel bis zum Inkrafttreten der EEG-Reform 2023.

Belegter Stand: 03.11.2026 · Zum vollständigen Dossier ↗

12.04.2022

Vorlage des Osterpakets

Das Bundeskabinett bringt das größte energiewirtschaftliche Gesetzespaket seit Jahrzehnten in den Bundestag ein (Drs. 20/1630).

Originalbeleg ↓
23.06.2022

Ausschuss-Kompromiss zur Vorrangklausel

Miersch verhandelt mit den Koalitionspartnern die Festschreibung des Ausbaus im „überragenden öffentlichen Interesse“ (§ 2 EEG).

Originalbeleg ↓
07.07.2022

Bundestagsbeschluss im Plenum

Der Bundestag verabschiedet das Gesetzespaket in zweiter und dritter Lesung (Plenarprotokoll 20/47).

Originalbeleg ↓
01.01.2023

Inkrafttreten der Neuregelungen

Die neuen Fördersätze, Ausbaupfade und Beschleunigungsregeln des EEG 2023 treten offiziell in Kraft.

Originalbeleg ↓

Einordnung

Die Verankerung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse veränderte Genehmigungsverfahren und die Rechtsprechung zu Windkraftanlagen nachhaltig.

Grenzen der Recherche

Dokumentiert ist das Gesetzgebungsverfahren. Regionale Ausbaudifferenzen und Klageverfahren einzelner Bürgerinitiativen bleiben differenziert zu betrachten.

Originalquellen

1Gesetzentwurf zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren EnergienDeutscher Bundestag · Amtlicher Amtsnachweis+

Gesetzentwurf der Bundesregierung („Osterpaket“, Drs. 20/1630) mit Novelle des EEG.

Veröffentlicht
12.04.2022
Geprüft
03.11.2026
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2Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren MaßnahmenBundesgesetzblatt · Amtlicher Amtsnachweis+

Verkündung im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 28/2022; Definition erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse.

Veröffentlicht
28.07.2022
Geprüft
03.11.2026
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