Kindergrundsicherung: Vom Koalitionsvertrag über den Haushaltsstreit zum parlamentarischen Kompromiss
Verlauf des zentralen familienpolitischen Reformprojekts der Bundesregierung unter Lisa Paus: Von der Einigung im Koalitionsvertrag über den monatelangen Streit um Finanzvolumen und Personalstellen bis zum Gesetzgebungsverfahren.
Vereinbarung im Koalitionsvertrag
Die Koalition vereinbart die Zusammenfassung bestehender Familienleistungen in einer automatisierten Kindergrundsicherung.
Originalbeleg ↓Grundsatzentscheidung im Kabinett
Nach monatelangem Haushaltsstreit verständigt sich die Bundesregierung auf Eckpunkte und einen Finanzrahmen von rund 2,4 Milliarden Euro.
Originalbeleg ↓Einbringung in den Bundestag
Der Gesetzentwurf wird dem Bundestag zur parlamentarischen Beratung vorgelegt (Drs. 20/9994); Kritik an 5.000 geplanten Verwaltungsstellen entbrennt.
Originalbeleg ↓Nachbesserungen und Kompromisssuche
Paus legt Nachbesserungen zur digitalen Antragsabwicklung vor, um behördlichen Mehraufwand zu reduzieren.
Originalbeleg ↓Dauerhafte Reformdebatte
Die Umsetzung und strukturelle Finanzierung familienpolitischer Leistungen bleibt ein Kernpunkt sozialpolitischer Debatten im Parlament.
Originalbeleg ↓Einordnung
Der Prozess um die Kindergrundsicherung verdeutlicht die budgetären und administrativen Herausforderungen komplexer sozialpolitischer Reformen.
Grenzen der Recherche
Amtliche Drucksachen und Ressortpublikationen; künftige haushaltspolitische Festlegungen bleiben dem Budgetgesetzgeber vorbehalten.
Originalquellen
1Gesetzentwurf zur Einführung einer KindergrundsicherungDeutscher Bundestag · Amtlicher Amtsnachweis+
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bündelung von Familienleistungen (Drs. 20/9994).
- Veröffentlicht
- 08.11.2023
- Geprüft
- 05.11.2026
2Kindergrundsicherung: Reformziele und VerwaltungsvereinfachungBundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend · Amtlicher Amtsnachweis+
Dokumentation der Ressortabstimmung und des parlamentarischen Kompromisses zur Leistungsbündelung.
- Veröffentlicht
- 12.04.2024
- Geprüft
- 05.11.2026