Kryptosteuer: Behrens’ 25-Prozent-Position und sein Nein zum Grünen-Gesetzentwurf
Beide Modelle beseitigen eine Steuerbefreiung, unterscheiden sich aber beim Steuersatz.
Behrens nennt sein Steuermodell
Er befürwortet 25 Prozent auf Kryptogewinne und die Abschaffung der Steuerfreiheit nach einem Jahr.
Originalbeleg ↓Nein zum Gesetzentwurf 21/5752
Die amtliche Namensliste weist für Behrens ein Nein aus. Der Gesetzentwurf verlangt den persönlichen Einkommensteuersatz.
Originalbeleg ↓Jens Behrens: Nein
Gesetzentwurf 21/5752, Beschlussempfehlung 21/6112; zweite Beratung.
Ein Ja unterstützt den konkreten Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Ein Nein lehnt ihn ab. Der Entwurf erhielt keine Mehrheit; damit entfiel die dritte Beratung. „Nicht abgestimmt“ nennt keinen Grund für die fehlende Stimmabgabe.
Namensliste und Gesamtergebnis ↗Einordnung
Sein Nein betrifft einen Gesetzentwurf mit persönlichem Einkommensteuersatz. Daraus lässt sich ohne weitere Begründung kein Widerspruch zu seinem eigenen Modell ableiten.
Grenzen der Recherche
Das Abstimmungsprotokoll belegt seine Stimme, nicht sein Motiv. Es wird keine individuelle Begründung erfunden.
Originalquellen
1Antwort zur Besteuerung von Bitcoin und physischem GoldJens Behrens / abgeordnetenwatch.de · Öffentliche Antwort des Abgeordneten+
Behrens befürwortet eine Besteuerung von Kryptogewinnen mit 25 Prozent statt Steuerfreiheit nach einem Jahr.
- Veröffentlicht
- 16.07.2026
- Geprüft
- 13.10.2026
2Gesetzentwurf 21/5752 zur Besteuerung von KryptowertenBündnis 90/Die Grünen / Deutscher Bundestag · Gesetzentwurf+
Der Gesetzentwurf verlangt Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz.
- Veröffentlicht
- 05.05.2026
- Geprüft
- 13.10.2026
3Namentliche Abstimmung am 8. Oktober 2026 zu KryptowertenDeutscher Bundestag · Amtliche individuelle Stimmabgabe+
Jens Behrens: Nein; Abstimmungsgegenstand 21/5752.
- Veröffentlicht
- 08.10.2026
- Geprüft
- 13.10.2026