Verfahrensstand beim Gebäudetyp-E-Gesetz
Vom Referentenentwurf des Justizministeriums über den Kabinettsbeschluss bis zur parlamentarischen Auseinandersetzung über Vertragsstandards und Haftung beim einfachen Bauen.
Kabinettsbeschluss
Die Bundesregierung beschließt den Gesetzentwurf zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz).
Originalbeleg ↓Erste Lesung im Bundestag
Erste Lesung des Gesetzentwurfs (Drs. 20/13596). Jan-Marco Luczak kritisiert die Einführung einer gesonderten Vertragskategorie und verlangt bürokratiearme Standards.
Originalbeleg ↓Ausschussberatungen
Sachverständigenanhörungen im Rechts- und Bauausschuss; Streitpunkte bleiben Haftungserleichterungen und Verbraucherschutz.
Originalbeleg ↓Einordnung
Die parlamentarischen Beratungen zum Gebäudetyp-E-Gesetz zeigen den Zielkonflikt zwischen rechtssicherer Baukostensenkung und Haftungsfragen bei Normabweichungen.
Grenzen der Recherche
Dokumentiert sind Entwurf und Stellungnahmen. Ein endgültiges Abstimmungsergebnis steht zum Berichtszeitpunkt aus.
Originalquellen
1Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)Bundesministerium der Justiz · Amtlicher Amtsnachweis+
Gesetzentwurf der Bundesregierung und Stellungnahmen der baupolitischen Sprecher der Fraktionen.
- Veröffentlicht
- 06.11.2024
- Geprüft
- 02.11.2026