POLITISCHES MAGAZINNachrichten vom 02.11.2026 ↗
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← Was wurde daraus?Jan-Marco Luczak

Verfahrensstand beim Gebäudetyp-E-Gesetz

Vom Referentenentwurf des Justizministeriums über den Kabinettsbeschluss bis zur parlamentarischen Auseinandersetzung über Vertragsstandards und Haftung beim einfachen Bauen.

Belegter Stand: 02.11.2026 · Zum vollständigen Dossier ↗

24.07.2024

Kabinettsbeschluss

Die Bundesregierung beschließt den Gesetzentwurf zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz).

Originalbeleg ↓
06.11.2024

Erste Lesung im Bundestag

Erste Lesung des Gesetzentwurfs (Drs. 20/13596). Jan-Marco Luczak kritisiert die Einführung einer gesonderten Vertragskategorie und verlangt bürokratiearme Standards.

Originalbeleg ↓
2025/2026

Ausschussberatungen

Sachverständigenanhörungen im Rechts- und Bauausschuss; Streitpunkte bleiben Haftungserleichterungen und Verbraucherschutz.

Originalbeleg ↓

Einordnung

Die parlamentarischen Beratungen zum Gebäudetyp-E-Gesetz zeigen den Zielkonflikt zwischen rechtssicherer Baukostensenkung und Haftungsfragen bei Normabweichungen.

Grenzen der Recherche

Dokumentiert sind Entwurf und Stellungnahmen. Ein endgültiges Abstimmungsergebnis steht zum Berichtszeitpunkt aus.

Originalquellen

1Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)Bundesministerium der Justiz · Amtlicher Amtsnachweis+

Gesetzentwurf der Bundesregierung und Stellungnahmen der baupolitischen Sprecher der Fraktionen.

Veröffentlicht
06.11.2024
Geprüft
02.11.2026
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