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Landtagsvideo: Erstinstanzliche Verurteilung in der Berufung aufgehoben

Die veröffentlichte Abschrift dokumentiert den Freispruch durch das Landgericht München I.

Belegter Stand: 29.04.2026 · Zum vollständigen Dossier ↗

28.10.2025

Erstinstanzliche Verurteilung

Der spätere Berufungstenor nennt das aufgehobene Urteil des Amtsgerichts München, 1118 Cs 118 Js 119474/23.

Originalbeleg ↓
29.04.2026

Freispruch in der Berufung

Das Landgericht hebt die Verurteilung auf, spricht Hahn frei und verwirft die Berufung der Staatsanwaltschaft. Die Staatskasse trägt die Verfahrenskosten und notwendigen Auslagen.

Originalbeleg ↓

Einordnung

Der Freispruch ist durch den veröffentlichten Urteilstenor belegt. Die frühere Verurteilung darf deshalb nicht als fortbestehendes Ergebnis dargestellt werden.

Grenzen der Recherche

Die Abschrift stammt von Hahns Website und enthält keine Urteilsgründe. Rechtskraft und politische Einflussnahme lassen sich aus diesen beiden Seiten allein nicht bestätigen.

Originalquellen

1Landgericht München I: Rubrum und Tenor, 15 NBs 118 Js 119474/23Landgericht München I / auf Ingo Hahns Website veröffentlichte Abschrift · Urteilsabschrift auf Website des Betroffenen+

Beide gescannten Seiten einzeln visuell geprüft: Aufhebung der Verurteilung, Freispruch, Verwerfung der Staatsanwaltschaftsberufung, Kostenlast. Urteilsgründe und unabhängiger Rechtskraftvermerk fehlen.

Veröffentlicht
29.04.2026
Geprüft
21.10.2026
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