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Abschaffung der Kostenheranziehung in der Jugendhilfe

Vom parlamentarischen Reformvorhaben über die Ausschussberatungen bis zum Inkrafttreten der vollständigen Abschaffung von Einkommensabzügen für junge Menschen in Jugendhilfeeinrichtungen zum 1. Januar 2023.

Belegter Stand: 02.11.2026 · Zum vollständigen Dossier ↗

06.04.2022

Gesetzentwurf der Koalition

Einbringung des Gesetzentwurfs zur Abschaffung der Kostenheranziehung (Drs. 20/1334) im Deutschen Bundestag. Denise Loop begleitete die Vorlage als zuständige Berichterstatterin.

Originalbeleg ↓
10.11.2022

Einstimmiger Bundestagsbeschluss

Der Deutsche Bundestag beschließt das Gesetz zur Änderung des SGB VIII ohne Gegenstimmen in zweiter und dritter Lesung (Plenarprotokoll 20/66).

Originalbeleg ↓
16.12.2022

Zustimmung des Bundesrates

Der Bundesrat billigt das Gesetz im Plenum (BR-Drs. 611/22), das Gesetz wird im Bundesgesetzblatt verkündet.

Originalbeleg ↓
01.01.2023

Inkrafttreten der Neuregelung

Die Kostenheranziehung junger Menschen und ihrer Leistungsberechtigten aus eigenem Einkommen entfällt zum Jahresbeginn 2023 vollständig.

Originalbeleg ↓

Einordnung

Die Abschaffung der Kostenheranziehung wurde fristgerecht zum 1. Januar 2023 gesetzlich umgesetzt und beendete die prozentualen Einkommensabzüge für Auszubildende in der Jugendhilfe.

Grenzen der Recherche

Dokumentiert ist das Gesetzgebungsverfahren. Individuelle Ausbildungsquoten oder finanzielle Langzeiteffekte bei den Betroffenen sind damit nicht untersucht.

Originalquellen

1Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und JugendhilfeBundesrat / Bundesanzeiger · Amtlicher Amtsnachweis+

Bundesratsbeschluss und Verkündung des Gesetzes zur vollständigen Abschaffung der Kostenheranziehung junger Menschen nach dem SGB VIII.

Veröffentlicht
16.12.2022
Geprüft
02.11.2026
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2Wissenschaftliche Dienste: Zur Reform der Kostenheranziehung nach § 94 SGB VIIIWissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages · Amtlicher Amtsnachweis+

Dokumentation der Abschaffung der Heranziehung aus eigenem Einkommen (zuvor bis zu 75 Prozent) junger Menschen in Pflegefamilien und Jugendhilfeeinrichtungen zum 1. Januar 2023.

Veröffentlicht
01.01.2023
Geprüft
02.11.2026
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