Bundespolizeigesetz: Kritik im Juli, keine Stimmabgabe im September
Drößlers Rede und seine amtlich dokumentierte Beteiligung an der erneuten dritten Lesung werden getrennt dargestellt.
Kritik an Bewerberprüfung
Drößler lehnt die Vertrauenswürdigkeitsprüfungen in seiner Rede ab und hält technische Modernisierung für notwendig.
Originalbeleg ↓Nicht abgestimmt
Die amtliche Namensliste führt Drößler bei der wiederholten dritten Lesung unter nicht abgestimmt.
Originalbeleg ↓Christopher Drößler: Nicht abgestimmt
Wiederholung der dritten Lesung zum Gesetzentwurf 21/3051 in der Beschlussempfehlung 21/6990.
Die erforderliche absolute Mehrheit war in der dritten Lesung vom 10. Juli nicht festgestellt worden. Am 25. September stimmten 322 Mitglieder zu; erforderlich waren 316. 134 stimmten dagegen, 118 enthielten sich und 56 stimmten nicht ab.
Namensliste und Gesamtergebnis ↗Einordnung
Für den späteren Gesamtbeschluss liegt keine Ja- oder Nein-Stimme Drößlers vor.
Grenzen der Recherche
Kein belegter Grund für die fehlende Stimmabgabe. Daraus folgt weder Zustimmung noch ein politischer Meinungswechsel. Die Vorlage betrifft ein Gesetzespaket, nicht nur die in der Rede kritisierte Einzelregelung.
Originalquellen
1Plenarprotokoll 21/90, Rede Christopher DrößlerDeutscher Bundestag · Amtliches Plenarprotokoll+
Vollständige einzelne Rede aus dem amtlichen XML-Protokoll gelesen.
- Veröffentlicht
- 10.07.2026
- Geprüft
- 16.10.2026
2Bundespolizeigesetz nach erneuter dritter Lesung beschlossenDeutscher Bundestag · Parlamentarischer Beschlussbericht+
Beschlussteil zur wiederholten dritten Lesung vollständig gelesen: 322 Ja, 134 Nein, 118 Enthaltungen.
- Veröffentlicht
- 25.09.2026
- Geprüft
- 16.10.2026
3Amtliche Namensliste zur Modernisierung des BundespolizeigesetzesDeutscher Bundestag · Namentliche Abstimmung+
Drößler: nicht abgestimmt. 630 Namenseinträge und Summen vollständig abgeglichen.
- Veröffentlicht
- 25.09.2026
- Geprüft
- 16.10.2026